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   AG Hanau, 10.08.2015 - 34 C 223/15 (14)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,28745
AG Hanau, 10.08.2015 - 34 C 223/15 (14) (https://dejure.org/2015,28745)
AG Hanau, Entscheidung vom 10.08.2015 - 34 C 223/15 (14) (https://dejure.org/2015,28745)
AG Hanau, Entscheidung vom 10. August 2015 - 34 C 223/15 (14) (https://dejure.org/2015,28745)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtsiegen.de

    Widerrufsrecht des Mieters hinsichtlich eines gerichtlichen Räumungsvergleichs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Widerrufsrecht für Verbraucher beim Räumungsvergleich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Widerrufsrecht des Mieters bei gerichtlich protokolliertem Räumungsvergleich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.2004 - XII ZB 279/03

    Anfechtbarkeit einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus AG Hanau, 10.08.2015 - 34 C 223/15
    Der Beschluss ist unanfechtbar (BGH, Beschluss vom 21.04.2004 - XII ZB 279/03).
  • EuGH, 19.11.1991 - C-6/90

    Francovich und Bonifaci / Italien

    Auszug aus AG Hanau, 10.08.2015 - 34 C 223/15
    Zur Förderung der Umsetzung europäischer rechtlicher Vorgaben sind die Ziele und Zwecke von Richtlinien, die selbst kein unmittelbar geltendes nationales Recht darstellen (mit Ausnahme solcher nicht rechtzeitig umgesetzter Richtlinien, deren einzelne Bestimmungen "unbedingt und hinreichend genau" - EuGH, Slg, 1991 I-EUGH-SLG 1991 1 5403 = NJW 1992, 165 - und deshalb inländisch auch ohne Umsetzungsakt verbindlich sind), bei der Anwendung nationalen Rechts zu beachten.
  • BGH, 09.04.2002 - XI ZR 91/99

    Zum Widerrufsrecht bei Realkreditverträgen

    Auszug aus AG Hanau, 10.08.2015 - 34 C 223/15
    Das gilt auch für die nationalen Regelungen zum Verbraucherschutz und zum Widerrufsrecht, welche, wie hier, richtlinienumsetzendes Recht darstellen (BGH, Urteil vom 9.4.2002 - XI ZR 91/99).
  • BGH, 17.10.2012 - VIII ZR 226/11

    Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (betr. Aus- und Einbaukosten

    Auszug aus AG Hanau, 10.08.2015 - 34 C 223/15
    In einem solchen Fall ist eine richtlinienkonforme Auslegung nicht geboten (BGH, Urt. v. 17.10.2012 - VIII ZR 226/11; v. Hein in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, Art. 6 EGBGB Rn. 15).
  • BGH, 09.03.1993 - XI ZR 179/92

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus AG Hanau, 10.08.2015 - 34 C 223/15
    Allerdings sollten bereits nach altem Recht mit Blick auf die Richtlinie 85/577/EWG auch einseitig verpflichtende Verträge des Verbrauchers hiervon erfasst sein (BGH, Urteil vom 09.03.1993 - XI ZR 179/92).
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