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AG Hannover, 01.08.2002 - 71 II 149/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 23 Abs. 1 WEG; § 25 Abs. 1 WEG; § 16 Abs. 2 WEG; § 22 Abs. 1 S. 2 WEG; § 14 WEG; § 25 Abs. 5 S. 1 WEG
Einstimmigkeitserfordernis des Beschlusses über den Einbau von Wasserzählern bei Wohnungseigetnumsgemeinschaft; Beeinträchtigung eines Eigentümers durch Mülltonnenanlage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einstimmigkeitserfordernis des Beschlusses über den Einbau von Wasserzählern bei Wohnungseigetnumsgemeinschaft; Beeinträchtigung eines Eigentümers durch Mülltonnenanlage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hannover, 01.08.2002 - 71 II 149/02
- LG Hannover, 08.01.2003 - 1 T 28/02
- OLG Celle, 28.03.2003 - 4 W 52/03
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 302
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus AG Hannover, 01.08.2002 - 71 II 149/02
Vor dem Hintergrund der "Zitterbeschluss-Rechtsprechung" des BGH (in: NJW 2000, Seite 3500 f. d. A.) ist an dieser Stelle nochmals darauf hinzuweisen, dass es gerade den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung gemäß § 41 Abs. 4 WEG entspricht, den tatsächlichen Verbrauch nach dem Kostendeckungsprinzip im Innenverhältnis in Rechnung zu stellen und dass eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Wasserkosten nicht dem gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel gemäß § 16 Abs. 2 WEG entspricht, sondern ihn zutreffend anwendet. - AG Hannover, 31.07.2001 - 71 II 169/01
Auszug aus AG Hannover, 01.08.2002 - 71 II 149/02
Sie verweisen hinsichtlich des Einbaus der Kaltwasseruhren auf den Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 31.07.2001 zum Aktenzeichen 71 II 169/01.
- LG Hannover, 08.01.2003 - 1 T 28/02
Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde
Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluß des Amtsgerichts Hannover - 71 II 149/02 - vom 1. August 2002 wird zurückgewiesen.