Rechtsprechung
AG Hannover, 03.01.2020 - 410 C 1120/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BSG, 10.06.2021 - B 9 BL 1/20 R
Sächsisches Landesblindengeld - Wohnsitz im EU-Ausland - in Österreich lebende …
Die auf der Revisionsschrift vom 27.8.2020 angebrachte "Rubrumsunterschrift" nach österreichischer Gepflogenheit ist keine Unterschrift im engeren Sinne (vgl AG Hannover Urteil vom 3.1.2020 - 410 C 1120/19 - juris RdNr 29 ff) . - OLG Braunschweig, 29.10.2021 - 3 W 59/21
Unzulässige Beschwerde gegen den Beschluss eines Nachlassgerichts; Formwirksame …
Dies befürworten Teile der Rechtsprechung und der Literatur (BayObLG, Beschluss vom 20. Februar 1981 - RReg 1 St 499/80 -, juris, zu § 345 Abs. 2 StPO; AG Hannover, Urteil vom 3. Januar 2020 - 410 C 1120/19 -, juris, Rn. 29 ff. m.w.N. zum Streitstand;… Stadler , in: Musielak/Voit, ZPO, 18. Auflage 2021, § 129, Rn. 9 m.w.N.; so wohl auch BAG…, Urteil vom 27. Januar 1955 - 2 AZR 418/54 -, juris, Rn. 5 ["sei es am Anfang oder am Schluss"] und Greger , in: Zöller, 33. Auflage 2020, § 130, Rn. 13, der eine Ablehnung der Rubrumsunterzeichnung nach österreichischen Recht für europarechtlich bedenklich hält).Etwas anders ergibt sich auch nicht daraus, dass es sich hier um die "Rubrumsunterschrift" eines in Österreich zugelassenen Rechtsanwalts handelt (a.A. BayObLG, Beschluss vom 20. Februar 1981 - RReg 1 St 499/80 -, juris; AG Hannover, Urteil vom 3. Januar 2020 - 410 C 1120/19 -, juris, Rn. 35-38).