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   AG Hannover, 03.04.2020 - 506 C 7963/19   

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https://dejure.org/2020,47161
AG Hannover, 03.04.2020 - 506 C 7963/19 (https://dejure.org/2020,47161)
AG Hannover, Entscheidung vom 03.04.2020 - 506 C 7963/19 (https://dejure.org/2020,47161)
AG Hannover, Entscheidung vom 03. April 2020 - 506 C 7963/19 (https://dejure.org/2020,47161)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisevertrag / Baulärm / Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit

  • kanzlei-kotz.de

    Nutzlos aufgewendete Urlaubszeit bei Reisevereitelung durch Baulärm auf Hotelgelände

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Reise wegen Bauarbeiten im Hotel nicht angetreten ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reise wegen drohenden Baulärms storniert - Muss der Reiseveranstalter den Kunden auch für entgangene Urlaubsfreude entschädigen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reisende müssen bei Nichtantritt der Reise wegen zu erwartenden Baulärms nicht substantiiert zum Ausmaß der Bauarbeiten vortragen - Reiseveranstalter trifft sekundäre Darlegungslast zum Vorliegen und Ausmaß der Bauarbeiten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.07.2016 - X ZR 123/15

    Reisevertrag: Entbehrlichkeit der Anzeige eines Reisemangels bei Kenntnis des

    Auszug aus AG Hannover, 03.04.2020 - 506 C 7963/19
    Auch wenn man diese Auffassung nicht teilt, reicht zwar nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 19. Juli 2016 (Az. X ZR 123/15), die zu § 651 d Abs. 2 BGB a. F. ergangen ist, die Kenntnis des Reiseveranstalters als solche grundsätzlich nicht aus, um eine Mangelanzeige durch den Reisenden entbehrlich zu machen (BGH, Urteil vom 19.07.2016, X ZR 123/15, Rn. 17).
  • BGH, 29.05.2018 - X ZR 94/17

    Zur angemessenen Entschädigung wegen Vereitelung einer gebuchten Kreuzfahrt

    Auszug aus AG Hannover, 03.04.2020 - 506 C 7963/19
    Für die Bemessung der Höhe der Entschädigung sind das Ausmaß der Beeinträchtigung und der Reisepreis von maßgeblicher Bedeutung (BGH, Urteil vom 29.05.2018, X ZR 94/17, Rn. 14 zur a.F. - zitiert nach juris; Führich/Staudinger/ReiseR-HdB/Staudinger, 8.Auflage, § 22, Rn. 33 zur n.F.).
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