Rechtsprechung
AG Hannover, 03.06.2010 - 701 M 15624/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zwangsvollstreckungsverfahren: Nachweis der Rechtsnachfolge durch Vorlage von Urkunden; Beibringung einer schriftlichen Vollmacht durch den Inkassodienstleister
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LG Koblenz, 28.11.2008 - 2 T 708/08
Auszug aus AG Hannover, 03.06.2010 - 701 M 15624/10
Unzweifelhaft ist der Inkassobevollmächtigte kein Rechtsanwalt, so dass § 88 Abs. 2 ZPO anzuwenden und eine Vollmacht im Original, also in Urschrift, vorzulegen ist (AG Celle DGVZ 2009, 113; LG Hannover Beschluss vom 23.06.2009 - 55 T 47/09 -). - AG Nürtingen, 09.06.2009 - 1 M 1611/09
Nachweis der Vollmacht eines Inkassounternehmens im Zwangsvollstreckungsverfahren
Auszug aus AG Hannover, 03.06.2010 - 701 M 15624/10
Fotokopien von Vollmachten reichen nicht aus, da es grundsätzlich der Vorlage des Originals, sprich der Urschrift, bedarf (AG Nürtingen Beschluss vom 09.06.2009 - 1 M 1611/09 - AG Celle aaO).