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   AG Hannover, 06.02.2018 - 462 C 2065/17   

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https://dejure.org/2018,43441
AG Hannover, 06.02.2018 - 462 C 2065/17 (https://dejure.org/2018,43441)
AG Hannover, Entscheidung vom 06.02.2018 - 462 C 2065/17 (https://dejure.org/2018,43441)
AG Hannover, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 462 C 2065/17 (https://dejure.org/2018,43441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Flugverspätung - Ausgleichsleistungsanspruch Fluggast

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fremdkörper auf der Startbahn als außergewöhnlicher Umstand?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beschädigung des Reifens durch Fremdkörper auf der Startbahn stellt keinen außergewöhnlichen Umstand dar - Fluggesellschaft wegen Flugverspätung zu Ausgleichszahlung verpflichtet

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus AG Hannover, 06.02.2018 - 462 C 2065/17
    Die Rechtsprechung des EuGH sieht einen Umstand dann als außergewöhnlich an, wenn er nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens ist und auf Grund seiner Natur oder Ursache von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen ist (EuGH, Urteil vom 22.12.2008 - C 549/07 - "Wallentin/Hermann", Rz. 23).
  • EuGH, 14.11.2014 - C-394/14

    Siewert u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahrensordnung - Art. 99 -

    Auszug aus AG Hannover, 06.02.2018 - 462 C 2065/17
    Der EuGH hat zu der Frage, ob eine durch ein Treppenfahrzeug verursachte Beschädigung eines Flugzeugs als außergewöhnlicher Umstand einzuordnen ist, ausschlaggebend darauf abgestellt, ob das schädigende Fahrzeug zur Beförderung von Fluggästen im Luftverkehr notwendigerweise eingesetzt wird, so dass die Luftfahrtunternehmen regelmäßig mit Situationen konfrontiert sind, die sich aus dem Einsatz solcher Treppenfahrzeuge ergeben, ohne auf die Beherrschbarkeit der Situation durch das Luftfahrtunternehmen einzugehen (vgl. EuGH, Urteil vom 14.11.2014, C-394/14, Rd.-Nr. 19).
  • LG Stuttgart, 07.12.2017 - 5 S 103/17

    Ausgleichsleistungsanspruch eines Fluggastes wegen Flugverzögerung: Einwand der

    Auszug aus AG Hannover, 06.02.2018 - 462 C 2065/17
    Das Luftfahrtunternehmen sei deshalb in vergleichbarer Weise regelmäßig mit Situationen konfrontiert, die sich aus dem Einsatz solcher Fahrzeuge ergeben (BGH Urteil vom 20.12.2016 - X ZR 75/15-, vgl. auch Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 7.12.2017, 5 S 103/17).
  • BGH, 20.12.2016 - X ZR 75/15

    Ausgleichsanspruch wegen Flugverspätung: Beschädigung eines Flugzeugs durch einen

    Auszug aus AG Hannover, 06.02.2018 - 462 C 2065/17
    Das Luftfahrtunternehmen sei deshalb in vergleichbarer Weise regelmäßig mit Situationen konfrontiert, die sich aus dem Einsatz solcher Fahrzeuge ergeben (BGH Urteil vom 20.12.2016 - X ZR 75/15-, vgl. auch Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 7.12.2017, 5 S 103/17).
  • BVerwG, 06.12.2007 - 2 B 70.07

    Notwendigkeit einer Abweichung von einer höchstrichterlichen Rechtssprechung für

    Auszug aus AG Hannover, 06.02.2018 - 462 C 2065/17
    Entscheidend ist vielmehr, dass die Beklagte gegen die ihr obliegende Prozessförderungspflicht verstoßen hat, indem sie Sachvortrag bis zum Termin der mündlichen Verhandlung zurückgehalten hat und sodann zu dem ausdrücklich ihren Wünschen entsprechenden Termin nicht erschienen ist (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 13.8.2007, 2 B 70/07).
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