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AG Hannover, 07.02.2003 - 535 C 8222/02 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 557 BGB ; § 556 Abs. 1 BGB; § 294 BGB; § 295 BGB; § 303 BGB; § 242 BGB
Tatsächliches Angebot auf Rückgabe der Mietsache (Wohnung); Üblicher Mietzins als Nutzungsentschädigung; Recht zur Besitzaufgabe; Zurückbehalten eines Schlüssels - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tatsächliches Angebot auf Rückgabe der Mietsache (Wohnung); Üblicher Mietzins als Nutzungsentschädigung; Recht zur Besitzaufgabe; Zurückbehalten eines Schlüssels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Düsseldorf, 21.01.1999 - 10 U 32/98
Voraussetzungen für schuldbefreiende Wirkung bei Rückgabe der Mietsache
Auszug aus AG Hannover, 07.02.2003 - 535 C 8222/02
Allerdings kann eine Androhung der Besitzaufgabe auch dann unnötig sein, wenn der Vermieter die Rücknahme des Objekts unberechtigterweise verweigert (OLG Düsseldorf, MDR 1999 538, 359) [OLG Düsseldorf 21.01.1999 - 10 U 32/98] . - OLG Düsseldorf, 19.02.1987 - 10 U 131/86
Auszug aus AG Hannover, 07.02.2003 - 535 C 8222/02
Die Rückgabe des Mietobjektes ist nämlich auch dann erfolgt, wenn der Mieter dem Vermieter nicht sämtliche Schlüssel überlässt, der Vermieter aber mit weiteren Schlüsseln einverständlich über die Mietsache verfügen kann (OLG Düsseldorf, MDR 1987, S. 499 [OLG Düsseldorf 19.02.1987 - 10 U 131/86] ).