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AG Hannover, 07.04.2022 - 528 C 8056/21 |
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Volltextveröffentlichung
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- BGH, 17.09.2015 - IX ZR 280/14
Verzugsschadensersatz: Ersatzfähige Rechtsanwaltskosten für Mahnschreiben
Auszug aus AG Hannover, 07.04.2022 - 528 C 8056/21
Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes sind als erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB ersatzfähig, wenn sie aus Sicht eines vernünftigen, wirtschaftlich denkenden Gläubigers zur Wahrnehmung und Durchsetzung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren (BGH, Urteil vom 17.09.2015 - IX ZR 280/14 - juris Rn. 8).