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   AG Hannover, 07.07.2021 - 541 C 2088/21   

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AG Hannover, 07.07.2021 - 541 C 2088/21 (https://dejure.org/2021,42041)
AG Hannover, Entscheidung vom 07.07.2021 - 541 C 2088/21 (https://dejure.org/2021,42041)
AG Hannover, Entscheidung vom 07. Juli 2021 - 541 C 2088/21 (https://dejure.org/2021,42041)
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    EU-Ausgleichszahlung nach Flugverspätung wegen erfolgloser Landeversuche

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 26.02.2013 - C-11/11

    Die Fluggäste eines Flugs mit Anschlussflügen müssen entschädigt werden, wenn ihr

    Auszug aus AG Hannover, 07.07.2021 - 541 C 2088/21
    Das Gericht folgt der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), nach der Fluggästen ein Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von Art. 7 Fluggastrechteverordnung zusteht, wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (vgl. EuGH, Urteil vom 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07 -, juris, Rn. 57; Urteil vom 23.10.2012 - C-581/10 und C-629/10 -, juris, Rn. 40; Urteil vom 26.02.2013 - C-11/11 -, juris, Rn. 32).

    Vor dem Hintergrund der normativen Gleichstellung von Annullierung und großer Verspätung (vgl. EuGH, Urteil vom 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07 -, juris, Rn. 57; Urteil vom 23.10.2012 - C-581/10 und C-629/10 -, juris, Rn. 40; Urteil vom 26.02.2013 - C-11/11 -, juris, Rn. 32) sind diese Maßstäbe auf den - hier gegebenen Fall - einer großen Verspätung zu übertragen.

  • EuGH, 23.10.2012 - C-581/10

    Nelson u.a. - Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Art. 5 bis 7 -

    Auszug aus AG Hannover, 07.07.2021 - 541 C 2088/21
    Das Gericht folgt der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), nach der Fluggästen ein Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von Art. 7 Fluggastrechteverordnung zusteht, wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (vgl. EuGH, Urteil vom 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07 -, juris, Rn. 57; Urteil vom 23.10.2012 - C-581/10 und C-629/10 -, juris, Rn. 40; Urteil vom 26.02.2013 - C-11/11 -, juris, Rn. 32).

    Vor dem Hintergrund der normativen Gleichstellung von Annullierung und großer Verspätung (vgl. EuGH, Urteil vom 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07 -, juris, Rn. 57; Urteil vom 23.10.2012 - C-581/10 und C-629/10 -, juris, Rn. 40; Urteil vom 26.02.2013 - C-11/11 -, juris, Rn. 32) sind diese Maßstäbe auf den - hier gegebenen Fall - einer großen Verspätung zu übertragen.

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus AG Hannover, 07.07.2021 - 541 C 2088/21
    Das Gericht folgt der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), nach der Fluggästen ein Ausgleichsanspruch in entsprechender Anwendung von Art. 7 Fluggastrechteverordnung zusteht, wenn sie ihr Endziel nicht früher als drei Stunden nach der vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreichen (vgl. EuGH, Urteil vom 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07 -, juris, Rn. 57; Urteil vom 23.10.2012 - C-581/10 und C-629/10 -, juris, Rn. 40; Urteil vom 26.02.2013 - C-11/11 -, juris, Rn. 32).

    Vor dem Hintergrund der normativen Gleichstellung von Annullierung und großer Verspätung (vgl. EuGH, Urteil vom 19.11.2009 - C-402/07 und C-432/07 -, juris, Rn. 57; Urteil vom 23.10.2012 - C-581/10 und C-629/10 -, juris, Rn. 40; Urteil vom 26.02.2013 - C-11/11 -, juris, Rn. 32) sind diese Maßstäbe auf den - hier gegebenen Fall - einer großen Verspätung zu übertragen.

  • BGH, 29.03.2017 - IV ZR 510/15

    Hinweispflichtverletzung: Vertrauendürfen auf einen rechtzeitigen Hinweis des

    Auszug aus AG Hannover, 07.07.2021 - 541 C 2088/21
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG, der zivilprozessual (auch) durch die Vorschrift des § 139 ZPO einfach-gesetzlich konkretisiert wird (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29.03.2017 - IV ZR 510/15 = NJW-RR 2017, 672 Rn. 8; Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZR 32/05 = NJW-RR 2006, 937 Rn. 4 m.w.N.), verlangt nicht, dass das Gericht auf Gesichtspunkte hinweist, auf die bereits die Gegenseite hingewiesen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 02.06.2021 - 2 BvR 1054/19).
  • EuGH, 14.01.2021 - C-264/20

    Airhelp

    Auszug aus AG Hannover, 07.07.2021 - 541 C 2088/21
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des EuGH insbesondere Art. 5 Abs. 1 lit. c) Fluggastrechteverordnung dahin auszulegen, dass die von einem Luftfahrtunternehmen im Fall der Annullierung des ursprünglich geplanten Fluges aufgrund außergewöhnlicher Umstände durchgeführte anderweitige Beförderung eines Fluggasts mit einem Flug, mit dem der Fluggast sein Endziel am Tag nach dem ursprünglich geplanten Ankunftstag erreicht, eine "zumutbare Maßnahme" darstellt, die dieses Unternehmen von seiner in Art. 5 Abs. 1 lit. c) und Art. 7 Abs. 1 Fluggastrechteverordnung vorgesehenen Ausgleichspflicht befreit, es sei denn, es bestand eine andere Möglichkeit einer anderweitigen direkten oder indirekten Beförderung mit einem von ihm selbst oder einem anderen Luftfahrtunternehmen durchgeführten Flug, der mit weniger Verspätung als der nächste Flug des betreffenden Luftfahrtunternehmens ankam, außer dieses weist nach, dass die Durchführung einer solchen anderweitigen Beförderung für es angesichts der Kapazitäten seines Unternehmens zum maßgeblichen Zeitpunkt ein nicht tragbares Opfer dargestellt hätte (so EuGH, Beschluss vom 14.01.2021 - C-264/20 = BeckRS 2021, 381 Rn. 34).
  • BVerfG, 02.06.2021 - 2 BvR 1054/19

    Verfassungsbeschwerde betreffend das Unterlassen einer nach § 495a Satz 2 ZPO

    Auszug aus AG Hannover, 07.07.2021 - 541 C 2088/21
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG, der zivilprozessual (auch) durch die Vorschrift des § 139 ZPO einfach-gesetzlich konkretisiert wird (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29.03.2017 - IV ZR 510/15 = NJW-RR 2017, 672 Rn. 8; Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZR 32/05 = NJW-RR 2006, 937 Rn. 4 m.w.N.), verlangt nicht, dass das Gericht auf Gesichtspunkte hinweist, auf die bereits die Gegenseite hingewiesen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 02.06.2021 - 2 BvR 1054/19).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 32/05

    Hinweispflichten des Berufungsgerichts

    Auszug aus AG Hannover, 07.07.2021 - 541 C 2088/21
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG, der zivilprozessual (auch) durch die Vorschrift des § 139 ZPO einfach-gesetzlich konkretisiert wird (vgl. nur BGH, Beschluss vom 29.03.2017 - IV ZR 510/15 = NJW-RR 2017, 672 Rn. 8; Beschluss vom 15.03.2006 - IV ZR 32/05 = NJW-RR 2006, 937 Rn. 4 m.w.N.), verlangt nicht, dass das Gericht auf Gesichtspunkte hinweist, auf die bereits die Gegenseite hingewiesen hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 02.06.2021 - 2 BvR 1054/19).
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