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   AG Hannover, 07.10.2016 - 410 C 3837/16   

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https://dejure.org/2016,63526
AG Hannover, 07.10.2016 - 410 C 3837/16 (https://dejure.org/2016,63526)
AG Hannover, Entscheidung vom 07.10.2016 - 410 C 3837/16 (https://dejure.org/2016,63526)
AG Hannover, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 410 C 3837/16 (https://dejure.org/2016,63526)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • RA Kotz

    Flugreisevertrag mit Rail & Fly-Ticket - Kündigung wegen verpasstem Flug nach Zugverspätung

  • reise-recht-wiki.de

    Verpasster Flug nach Marokko wegen Zugverspätung und fehlendem Reisepass

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisevertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Flugpauschalreisevertrag mit Rail & Fly-Ticket - Rücktritt wegen Zugverspätung?

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    "Zug zum Flug"-Fahrschein gehört zur Reiseleistung des Veranstalters

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Zug zum Flug"-Fahrschein stellt eigene Reiseleistung des Reiseveranstalters dar - Keine Vermittlung einer Fremdleistung durch Deutsche Bahn

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.10.2010 - Xa ZR 46/10

    Zur Haftung des Reiseveranstalters für Bahnverspätungen beim Angebot eines Rail &

    Auszug aus AG Hannover, 07.10.2016 - 410 C 3837/16
    aa) Soweit der Kläger unter Verweis auf die höchstrichterliche Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 28.10.2010, Xa ZR 46/10) einen Reisemangel im Sinne von §§ 651c, 651e Abs. 1 Satz 1 BGB in der Zugverspätung am 19. Januar 2016 sieht, weil seiner Ansicht nach aufgrund des von der Beklagten ausgegebenen "Zug zum Flug"-Fahrscheins auch die Beförderung zum Flughafen zu ihrem Pflichtenkreis zu zählen sei, kann an dieser Stelle dahinstehen, ob dem zu folgen ist.

    Das Gericht schließt sich insoweit unter Zugrundelegung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 28.10.2010, Xa ZR 46/10) der Ansicht des Klägers an, dass unter den Umständen dieses Falles, nämlich der konkreten Anpreisung, der Personenbeförderung per "Zug zum Flug"-Fahrschein eine von der Beklagten versprochene eigene Beförderungsleistung und keine bloß vermittelte Fremdleistung der Deutschen Bahn darstellt.

  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 375/83

    Reiseveranstalter - Auslandsreise - Einreisebestimmungen - Unterrichtung -

    Auszug aus AG Hannover, 07.10.2016 - 410 C 3837/16
    Im rechtlichen Ausgangspunkt trifft zwar zu, dass die Verletzung der vorvertraglichen Informationspflichten nach § 5 BGB-InfoV einen Reisemangel begründen kann (so schon für die Rechtslage vor der BGB-InfoV BGH, Urt. v. 17.01.1985, VII ZR 375/83, Rn. 9 ff. juris) und die Pflicht des Reiseveranstalters sich auf die Information zur Benötigung eines Reisepasses erstreckt (siehe Tonner in: Münchener Kommentar z. BGB, 6. Aufl. 2012, § 4 BGB-InfoV Rn. 19).
  • BGH, 20.05.2014 - X ZR 134/13

    Reisevertrag: Anwendbarkeit von Reiserecht auf Hotelbuchung; Umfang der

    Auszug aus AG Hannover, 07.10.2016 - 410 C 3837/16
    Denn selbst wenn man eine Informationspflichtverletzung entgegen Vorstehendem bejahen wollte, beruhte die erhebliche Beeinträchtigung der Reise im Sinne von § 651e BGB nicht auf ihr (zum Kausalitätserfordernis auch bei Verletzung von § 5 BGB-InfoV siehe BGH, Urt. v. 20.05.2014, X ZR 134/13, Rn. 11 ff. - juris).
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 301/81

    Buchung einer Pauschalreise; Schadensersatz wegen nicht ordnungsgemäßer

    Auszug aus AG Hannover, 07.10.2016 - 410 C 3837/16
    a) Rechtlich zutreffend geht der Kläger allerdings davon aus, dass bei einer gemäß § 651e Abs. 1 BGB erfolgenden Kündigung eines Reisevertrages nach § 651a BGB, wie er hier zwischen den Parteien unstreitig geschlossenen worden ist, ein Abwicklungsschuldverhältnis begründet wird mit der Folge, dass ein geleisteter Reisepreis nach § 346 BGB grundsätzlich zurückzugewähren ist (vgl. nur BGH, Urt. v. 23.09.1982, VII ZR 301/81, Rn. 27 - juris).
  • OLG Celle, 06.08.2020 - 11 U 113/19

    Haftung des Reiseveranstalters für unrichtige Angaben eines von ihm mit der

    Folglich müsste die Beweislast für das Unterbleiben (oder die Unrichtigkeit) von Hinweisen zu den Einreisebestimmungen den auf Rückzahlung des Reisepreises oder auf Schadensersatz klagenden Reisenden treffen (ebenso etwa LG Frankfurt a.M., Urteil vom 30. April 2009 - 24 S 136/08, juris Rn. 13 ff., ebenso - allerdings nur für die Darlegungslast - etwa AG Hannover, Urteil vom 7. Oktober 2016 - 410 C 3837/16, juris Rn. 27).
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