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   AG Hannover, 13.10.2017 - 418 C 4395/17   

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https://dejure.org/2017,54729
AG Hannover, 13.10.2017 - 418 C 4395/17 (https://dejure.org/2017,54729)
AG Hannover, Entscheidung vom 13.10.2017 - 418 C 4395/17 (https://dejure.org/2017,54729)
AG Hannover, Entscheidung vom 13. Oktober 2017 - 418 C 4395/17 (https://dejure.org/2017,54729)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • RA Kotz

    Pauschalreisevertrag - Schadensersatzanspruch - nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

  • RA Kotz

    Reisevertrag - Schadensersatzanspruch wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit

  • reise-recht-wiki.de

    Versäumung der Anmeldefrist für den Schadensersatzanspruch

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisevertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.06.2007 - X ZR 87/06

    Haftung eines Reiseveranstalters trotz Versäumung der Ausschlussfrist

    Auszug aus AG Hannover, 13.10.2017 - 418 C 4395/17
    Ein Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen muss hinreichend deutlich und bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit des Kunden ohne weiteres erkennbar sein (BGH Urteil vom 12.06.2007, X ZR 87/06 Rn. 30; BGH Urteil vom 21.02.2017, X ZR 49/16, Rn. 20).
  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 138/11

    Keine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung für Flugannullierung

    Auszug aus AG Hannover, 13.10.2017 - 418 C 4395/17
    Denn der Qualifikation von Umständen als außergewöhnlich im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastrechteVO steht es nicht entgegen, dass sie aus dem Verantwortungsbereich des Luftverkehrsunternehmens herrühren (BGH, Urteil vom 21.08.2012, X ZR 138/11, juris, Rn 14).
  • BGH, 21.02.2017 - X ZR 49/16

    Pauschalreisevertrag: Nicht ordnungsgemäßer Hinweis des Reiseveranstalters auf

    Auszug aus AG Hannover, 13.10.2017 - 418 C 4395/17
    Ein Hinweis auf Allgemeine Geschäftsbedingungen muss hinreichend deutlich und bei durchschnittlicher Aufmerksamkeit des Kunden ohne weiteres erkennbar sein (BGH Urteil vom 12.06.2007, X ZR 87/06 Rn. 30; BGH Urteil vom 21.02.2017, X ZR 49/16, Rn. 20).
  • BGH, 16.05.2017 - X ZR 142/15

    Zur Kündigung des Reisevertrags wegen höherer Gewalt

    Auszug aus AG Hannover, 13.10.2017 - 418 C 4395/17
    Unter höherer Gewalt ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof im auch für § 651 j BGB maßgeblichen haftpflichtrechtlichen Sinne ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis zu verstehen (BGH Urteil vom 16.05.2017, X ZR 142/15, Rn. 8, juris).
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