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   AG Hannover, 14.02.2019 - 554 C 1620/18   

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https://dejure.org/2019,6884
AG Hannover, 14.02.2019 - 554 C 1620/18 (https://dejure.org/2019,6884)
AG Hannover, Entscheidung vom 14.02.2019 - 554 C 1620/18 (https://dejure.org/2019,6884)
AG Hannover, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 554 C 1620/18 (https://dejure.org/2019,6884)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • SpuRt 2019, 87
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.07.1972 - II ZR 55/70

    Zulässiger Ausschluss eines Verbandsmitglieds aus einem Taubenverein -

    Auszug aus AG Hannover, 14.02.2019 - 554 C 1620/18
    Beschlüsse über den Ausschluss eines Mitglieds aus einem Verein sind grundsätzlich insbesondere daraufhin gerichtlich überprüfbar, ob der Ausschluss in der Vereinsatzung eine Grundlage hat und, bejahendenfalls, ob der Ausschluss offenbar unbillig ist (vergleiche BGH, Urteil vom 13.7.1972, II ZR 55/70, LG Bremen, Urteil vom 31. Januar 2013, 7 O 24/12 mit weiteren Nachweisen), wobei es trotz eines beschränkten Prüfungsumfanges bei vereinsinternen Vorgängen dennoch gerichtlicher Überprüfung zugänglich ist, ob eine Vereinsausschließungsentscheidung bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteten Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden ist (vgl. auch LG Hannover, Beschluss v. 14.01.2019 zu 1 S 136/18 mit weiteren Nachweisen).

    Eine solche Zurechnung setzt zumindest voraus, dass die Satzung des Beklagten auch die Billigung eines grob vereinsschädigenden Verhaltens Dritter als Ausschlussgrund vorsieht, was aber die Satzung des Beklagten nicht vorsieht (BGH, Urteil vom Urteil vom 13.07.1972, Az.: II ZR 55/70, s.a. AG Hannover, Urt. v. 22.08.2018, 554 C 1621/18).

  • AG Hannover, 20.09.2018 - 554 C 1621/18

    Ausschluss aus Fußballverein - Drittplatzauseinandersetzung

    Auszug aus AG Hannover, 14.02.2019 - 554 C 1620/18
    Eine solche Zurechnung setzt zumindest voraus, dass die Satzung des Beklagten auch die Billigung eines grob vereinsschädigenden Verhaltens Dritter als Ausschlussgrund vorsieht, was aber die Satzung des Beklagten nicht vorsieht (BGH, Urteil vom Urteil vom 13.07.1972, Az.: II ZR 55/70, s.a. AG Hannover, Urt. v. 22.08.2018, 554 C 1621/18).
  • LG Bremen, 31.01.2013 - 7 O 24/12
    Auszug aus AG Hannover, 14.02.2019 - 554 C 1620/18
    Beschlüsse über den Ausschluss eines Mitglieds aus einem Verein sind grundsätzlich insbesondere daraufhin gerichtlich überprüfbar, ob der Ausschluss in der Vereinsatzung eine Grundlage hat und, bejahendenfalls, ob der Ausschluss offenbar unbillig ist (vergleiche BGH, Urteil vom 13.7.1972, II ZR 55/70, LG Bremen, Urteil vom 31. Januar 2013, 7 O 24/12 mit weiteren Nachweisen), wobei es trotz eines beschränkten Prüfungsumfanges bei vereinsinternen Vorgängen dennoch gerichtlicher Überprüfung zugänglich ist, ob eine Vereinsausschließungsentscheidung bei objektiver und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichteten Tatsachenermittlung zutreffend festgestellt worden ist (vgl. auch LG Hannover, Beschluss v. 14.01.2019 zu 1 S 136/18 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 906/11

    Langzeitüberwachung durch Verfassungsschutz rechtswidrig

    Auszug aus AG Hannover, 14.02.2019 - 554 C 1620/18
    Bestrebungen müssen politisch determiniert, folglich objektiv geeignet sein, um über kurz oder lang politische Wirkung zu entfalten (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.03.2018. Az.: 16 A 906/11).
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