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   AG Hannover, 17.10.2016 - 432 C 7640/15   

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https://dejure.org/2016,34002
AG Hannover, 17.10.2016 - 432 C 7640/15 (https://dejure.org/2016,34002)
AG Hannover, Entscheidung vom 17.10.2016 - 432 C 7640/15 (https://dejure.org/2016,34002)
AG Hannover, Entscheidung vom 17. Oktober 2016 - 432 C 7640/15 (https://dejure.org/2016,34002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Auskunftsklage gegen zwei Institute für Reproduktionsmedizin stattgegeben

  • versr.de (Kurzinformation)

    AG Hannover gibt Auskunftsklage gegen zwei Institute für Reproduktionsmedizin statt

  • heilpraxisnet.de (Kurzinformation)

    Ärzte zu Auskunft über Samenspender verurteilt

  • neues-deutschland.de (Pressebericht, 02.11.2016)

    Klinik muss den Namen vom Samenspender herausgeben

  • mdr.de (Pressemeldung, 22.10.2016)

    Klinik muss Namen von Samenspender herausgeben

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 87 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Ärztliches Berufsrecht | Anspruch des Kindes auf Auskunft über die Identität des Samenspenders

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Ärzte müssen Auskunft über Samenspender geben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Reproduktionsklinik muss einem durch Samenspende gezeugten Kind Namen des biologischen Vaters nennen - Amtsgericht gibt Auskunftsklage gegen zwei Institute für Reproduktionsmedizin statt

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 132
  • FamRZ 2017, 223
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.01.2015 - XII ZR 201/13

    Anspruch des Kindes auf Auskunft über Identität des anonymen Samenspenders

    Auszug aus AG Hannover, 17.10.2016 - 432 C 7640/15
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gebieten es Treu und Glauben, dem Anspruchsberechtigten einen Auskunftsanspruch zuzubilligen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte, der zur Durchsetzung seiner Rechte auf die Auskunft angewiesen ist, in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen, und ihm dies zumutbar ist (BGH, Urt. vom 28.01.2015 - XII ZR 201/13 -, juris, Rn. 10 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 06.02.2013 - 14 U 7/12

    Auskunftspflicht des behandelnden Arztes bei Kindeszeugung durch heterologe

    Auszug aus AG Hannover, 17.10.2016 - 432 C 7640/15
    Nach § 810 BGB kann die Klägerin auch Einsicht in die ihre Zeugung betreffenden (Behandlungs-)Unterlagen verlangen (vgl. OLG Hamm, NJW 2013, 1167, 1170; BeckOk BGB-Hahn, Beck'scher Online-Kommentar BGB, 40. Edition, Stand: 01.08.2016, § 1591 Rn. 22 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus AG Hannover, 17.10.2016 - 432 C 7640/15
    Er hat aber an anderer Stelle entschieden, dass die Krankenunterlagen des Arztes auch im Interesse des Patienten errichtet sind (vgl. BGH, Urt. vom 27.06.1978 - VI ZR 183/76 -" juris, Rn. 27f.).
  • AG Berlin-Wedding, 27.04.2017 - 13 C 259/16

    Samenbank muss minderjährigem Kind Auskunft über die Daten des Samenspenders

    Denn die vom Bundesgerichtshof genannte Pflicht zur gesundheitlichen Überprüfung des Samenspenders, bevor die Spende zur heterologen Insemination freigegeben wird, trifft gerade die den Spendersamen liefernde Samenbank (vgl. AG Hannover, Urteil vom 17.10.2016 - 432 C 7640/15 -" juris).

    Abstammung kommt aber gegenüber dem ebenfalls dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unterfallenden Recht des Samenspenders auf informationelle Selbstbestimmung vor dem Hintergrund, dass sich der Samenspender bewusst mit einem maßgeblichen Beitrag an der Zeugung menschlichen Lebens beteiligt hat und hierfür eine soziale und ethische Verantwortung trägt regelmäßig ein höheres Gewicht zu (BGH, Urteil vom 28.01.2015 - XII ZR 201/13 -, BGHZ 204, 54-74, An. 54; AG Hannover, Urteil vom 17.10.201 - 432 C 7640/15 -" juris).

    Sie haben sich damit ausdrücklich mit dem Auskunftsbegehren der Klägerin zu 3) einverstanden erklärt vgl. AG Hannover, Urteil vom 17.10.2016 - 432 C 7640/15 - Juris).

    Auch lässt sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht entnehmen, dass das mittels künstlicher heterologer Insemination gezeugte Kind den behandelnden Arzt vorrangig in Anspruch nehmen müsste und die den Spendersamen bereitstellende Samenbank nur subsidiär haften würde (vgl. AG Hannover, Urteil vom 17.10.2016 - 432 C 7640/15 -, juris).

  • VG Köln, 17.12.2019 - 26 K 6135/18
    und einem XXXXXXXXXXXX Arbeitgeber durchaus nahe lag, sofort bemühen können, vom Bahnhof aus das Hotel doch noch zu finden, um zumindest unter Hinweis auf den jedenfalls ihr gegenüber bestehenden Auskunftsanspruch der Kinder, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Januar 1988 - 1 BvR 1589/87 -, juris; vgl. zur heterologen Insemination BGH, Urteil vom 28. Januar 2015 - XII ZR 201/13 -, juris und AG Hannover, Urteil vom 17. Oktober 2016 - 432 C 7640/15 -, juris, Orientierungssatz und Rn 13ff., nach Erkenntnissen über den Vater zu fragen.
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