Rechtsprechung
AG Hannover, 19.09.2019 - 482 C 2424/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
WEG - Instandhaltungsmaßnahmen - Erfordernis der Einholung von Vergleichsangeboten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Müssen bei Instandhaltungsmaßnahmen immer Vergleichsangeboten eingeholt werden?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.11.2015 - V ZR 284/14
Anspruch eines Wohnungseigentümers auf erstmalige plangerechte Herstellung des …
Auszug aus AG Hannover, 19.09.2019 - 482 C 2424/19
Zwar verstößt nach Rechtsprechung des BGH Ein Beschluss der Eigentümer über die Vergabe größerer Aufträge verstößt regelmäßig gegen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung, wenn nicht zuvor mehrere, mindestens drei Vergleichsangebote eingeholt werden (BGH 20.11.2015 - V ZR 284/14). - LG München I, 06.02.2014 - 36 S 9481/13
Fensteraustausch: Beschluss über Kostenerstattung
Auszug aus AG Hannover, 19.09.2019 - 482 C 2424/19
Nach LG Dortmund soll die Geringfügigkeitsgrenze erst bei einem Auftragsvolumen von mehr als 5.000,00 EUR überschritten sein (LG München I 06.02.2014 - 36 S 9481/13; LG Dortmund 21.04.2015 - 1 S 445/14). - LG Dortmund, 21.04.2015 - 1 S 445/14
Keine Instandsetzung ohne Bestandsaufnahme!
Auszug aus AG Hannover, 19.09.2019 - 482 C 2424/19
Nach LG Dortmund soll die Geringfügigkeitsgrenze erst bei einem Auftragsvolumen von mehr als 5.000,00 EUR überschritten sein (LG München I 06.02.2014 - 36 S 9481/13; LG Dortmund 21.04.2015 - 1 S 445/14). - LG Dortmund, 15.01.2016 - 17 S 112/15
Verwalterbestellung: Ausnahmsweise kann ein Angebot genügen
Auszug aus AG Hannover, 19.09.2019 - 482 C 2424/19
Da gem. § 21 Abs. 3, Abs. 5 Nr. 2 WEG primär die Wohnungseigentümer zur Entscheidung über die von Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums zuständig sind, ist das Einholen von Angeboten aber (auch) Aufgabe der Wohnungseigentümer selbst (LG Dortmund 15.01.2016 - 17 S 112/15).