Rechtsprechung
AG Hannover, 22.09.2010 - 558 C 6674/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 280 BGB; § 535 BGB; § 536a BGB
In der Regel besteht in Hannover kein Schadensersatzanspruch des Mieters eines Kfz-Stellplatzes gegen den Vermieter wegen einer Beschädigung des Pkw durch herabstürzende Eisplatten; Schadensersatz des Mieters eines Kfz-Stellplatzes gegen den Vermieter wegen einer ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
In der Regel besteht in Hannover kein Schadensersatzanspruch des Mieters eines Kfz-Stellplatzes gegen den Vermieter wegen einer Beschädigung des Pkw durch herabstürzende Eisplatten; Schadensersatz des Mieters eines Kfz-Stellplatzes gegen den Vermieter wegen einer ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Haftung des Vermieters für Dachlawinen bei extremer Wetterlage; Ortsüblichkeit von Schneefanggittern; Verkehrssicherungspflicht bei vermietetem Stellplatz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280; BGB § 535; BGB § 536a
In der Regel besteht in Hannover kein Schadensersatzanspruch des Mieters eines Kfz-Stellplatzes gegen den Vermieter wegen einer Beschädigung des Pkw durch herabstürzende Eisplatten; Schadensersatz des Mieters eines Kfz-Stellplatzes gegen den Vermieter wegen einer ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anbringen von Schneegittern auf dem Dach: Vermieterpflicht ?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2011, 138
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 17.02.2012 - 24 U 217/11
Verkehrssicherungspflichten des Hauseigentümers hinsichtlich des Abgangs von …
Der Umstand, dass durch äußere Einwirkungen, wie hier durch den Abgang von Schnee, ein auf der Mietfläche befindlicher Pkw beschädigt wurde, führt nicht zu einem Mangel des Mietobjekts (vgl. auch BGH NJW 2009, 142 f.; AG Hannover ZMR 2011, 138 f.). - AG Coburg, 28.11.2019 - 12 C 1657/19
Kein Geld für Fahrzeugschäden durch Baumharz: Zur Verantwortlichkeit des …
Der Umstand, dass durch äußere Einwirkungen, wie hier durch Baumharz, ein auf der Mietfläche befindlicher PKW beschädigt wurde, führt nicht zu einem Mangel des Mietobjekts (BGH, NJW 2009, 142; AG Hannover ZMR 2011/138 f.; LG Frankfurt/Oder, Urteil vom 12.03.2015, 15 5 79/14; AG Frankfurt a. M., Urteil vom 11 1993 - 33 C 418/93 - 27).beim deliktischen Anspruch (AG Saarbrücken, Urteil vom 26.10.2005, 42 C 346/05; AG Hannover ZMR 2011/138 f).