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   AG Hannover, 24.07.2020 - 904 IK 1132/19 - 6   

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https://dejure.org/2020,31493
AG Hannover, 24.07.2020 - 904 IK 1132/19 - 6 (https://dejure.org/2020,31493)
AG Hannover, Entscheidung vom 24.07.2020 - 904 IK 1132/19 - 6 (https://dejure.org/2020,31493)
AG Hannover, Entscheidung vom 24. Juli 2020 - 904 IK 1132/19 - 6 (https://dejure.org/2020,31493)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    Kontopfändung

  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Erstreckung eines gegen den Schuldner gerichteten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses auf vom Insolvenzverwalter eingerichtetes Sonderkonto

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.04.2017 - IX ZR 192/15

    Bestimmtheit eines Pfändungsbeschlusses: Pfändung von Forderungen des Schuldners

    Auszug aus AG Hannover, 24.07.2020 - 904 IK 1132/19
    Vielmehr müssen auch Dritte, insbesondere weitere Gläubiger des Schuldners, erkennen können, welche Forderung betroffen ist (BGH, Urteil vom 27.04.2017, IX ZR 192/15, ZinsO 2017, 623 Rn. 7).

    Fehlende Angaben zum Rechtsgrund schaden ebenso wie die nichtssagenden Bezeichnungen "aus jedem Rechtsgrund" oder "aus Verträgen oder sonstigen Rechtsgründen", die der Bundesgerichtshof im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts bereits früh für unzureichend gehalten hat (BGH, Urteil vom 27.04.2017, IX ZR 192/15, ZinsO 2017, 623 Rn. 9).

  • LG Flensburg, 28.10.2019 - 5 T 198/19

    Vollstreckungsverbot im Insolvenzverfahren: Beendigung der Verstrickung

    Auszug aus AG Hannover, 24.07.2020 - 904 IK 1132/19
    Denn dadurch wird die durch die Pfändung eingetretene öffentlich-rechtliche Verstrickung der Forderung des Schuldners gegen die Drittschuldnerin nicht beseitigt (vgl. BGH, Urteil vom 21.09.2017, IX ZR 40/17; ebenso zuletzt LG Flensburg, Beschl. v. 28.10.2019, 5 T 198/19, ZinsO 2020, 786).
  • BGH, 21.09.2017 - IX ZR 40/17

    Insolvenzverfahren: Öffentlich-rechtliche Verstrickung des gepfändeten

    Auszug aus AG Hannover, 24.07.2020 - 904 IK 1132/19
    Denn dadurch wird die durch die Pfändung eingetretene öffentlich-rechtliche Verstrickung der Forderung des Schuldners gegen die Drittschuldnerin nicht beseitigt (vgl. BGH, Urteil vom 21.09.2017, IX ZR 40/17; ebenso zuletzt LG Flensburg, Beschl. v. 28.10.2019, 5 T 198/19, ZinsO 2020, 786).
  • BGH, 07.02.2019 - IX ZR 47/18

    Bestimmen einer Bank zur Hinterlegungsstelle hinsichtlich des Treffens von

    Auszug aus AG Hannover, 24.07.2020 - 904 IK 1132/19
    Das Sonderkonto ist demnach ein Konto, bei dem die Verfügungsmacht einem anderen als dem Rechtsträger zusteht (BGH, Beschl. v. 07.02.2019 - IX ZR 47/18, ZinsO 2019, 845 Rn. 27).
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