Rechtsprechung
   AG Hannover, 26.11.2020 - 468 C 3906/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,40321
AG Hannover, 26.11.2020 - 468 C 3906/20 (https://dejure.org/2020,40321)
AG Hannover, Entscheidung vom 26.11.2020 - 468 C 3906/20 (https://dejure.org/2020,40321)
AG Hannover, Entscheidung vom 26. November 2020 - 468 C 3906/20 (https://dejure.org/2020,40321)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,40321) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • meinmietrecht.de

    Bunkersabriss auf Nachbargrundstück - Mietminderungsanspruch?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietminderung wegen Abriss eines Weltkriegsbunkers auf Nachbargrundstück

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Mietminderung wegen Abriss eines Weltkriegsbunkers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Abriss eines Weltkriegsbunkers

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Mietminderung wegen Abriss eines Weltkriegsbunkers

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietminderung wegen Abriss eines Weltkriegsbunkers auf Nachbargrundstück (IMR 2021, 102)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14

    Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz

    Auszug aus AG Hannover, 26.11.2020 - 468 C 3906/20
    Nach Abschluss des Mietvertrags eintretende erhöhte Geräusch- und Schmutzimmissionen begründen, auch wenn sie von einer auf einem Nachbargrundstück eines Dritten betriebenen Baustelle (hier: zur Errichtung eines Neubaus in einer Baulücke) herrühren, bei Fehlen anderslautender Beschaffenheitsvereinbarungen grundsätzlich keinen gemäß § 536 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Mietminderung berechtigenden Mangel der Mietwohnung, wenn auch der Vermieter die Immissionen ohne eigene Abwehr- oder Entschädigungsmöglichkeit nach § 906 BGB hinnehmen muss (Bestätigung und Fortführung des Senatsurteils vom 29. April 2015 - VIII ZR 197/14, BGHZ 205, 177 Rn. 35, 39 ff. m.w.N.).
  • AG Darmstadt, 03.05.1982 - 39 C 1706/81

    Mietminderung bei Baulärm in der Nachbarschaft

    Auszug aus AG Hannover, 26.11.2020 - 468 C 3906/20
    Dies gilt auch dann, wenn - wie die Beklagte meint - solche Arbeiten vorhersehbar sind: Der Mieter einer in einem Neubauviertel gelegenen Wohnung ist zur Minderung berechtigt, wenn der Baulärm in unmittelbarer Nachbarschaft den Rahmen des Üblichen übersteigt (hier: 25 %) (AG Darmstadt, Urteil vom 03. Mai 1982 - 39 C 1706/81 -).
  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 152/12

    Verkehrslärm und Mietminderung

    Auszug aus AG Hannover, 26.11.2020 - 468 C 3906/20
    d) Das Gericht verkennt nicht, dass bei Innenstadtlagen vorübergehende erhöhte Verkehrslärmbelästigung bspw. aufgrund von Straßenbauarbeiten dann keinen Mangel darstellt, wenn sie sich innerhalb der üblichen Grenzen hält (BGH NJW 2013, 680).
  • AG Hamburg, 16.01.1987 - 44 C 1605/86

    Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Bauarbeiten

    Auszug aus AG Hannover, 26.11.2020 - 468 C 3906/20
    So hat das Amtsgericht Hamburg beispielsweise festgestellt, dass ein Mietminderungsanspruch (hier: in Höhe von 60 %) gerechtfertigt sein kann, wenn die Baumaßnahmen einen grundlegenden Eingriff in die Bausubstanz darstellen (hier: Abriss des Dachstuhls und Ausbau des Dachgeschosses unter Zuhilfenahme eines Kranes und eines Außengerüstes) und mit schwerwiegenden Geräusch- und Lärmbelästigungen verbunden sind (AG Hamburg, Urteil vom 16. Januar 1987 - 44 C 1605/86 -).
  • BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 31/18

    Wohnraummietvertrag: Mitminderung bei nach Abschluss des Vertrags erhöhten

    Auszug aus AG Hannover, 26.11.2020 - 468 C 3906/20
    Soweit die Beklagten auf die Entscheidung des BGH vom 29.04.2020 abstellen (VIII ZR 31/18), so gilt hiernach:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht