Rechtsprechung
   AG Hattingen, 03.04.2017 - 11 C 262/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,11012
AG Hattingen, 03.04.2017 - 11 C 262/16 (https://dejure.org/2017,11012)
AG Hattingen, Entscheidung vom 03.04.2017 - 11 C 262/16 (https://dejure.org/2017,11012)
AG Hattingen, Entscheidung vom 03. April 2017 - 11 C 262/16 (https://dejure.org/2017,11012)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,11012) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 30.10.2012 - 9 U 5/12

    Haftungsverteilung bei Kollision eines an einer Lichtzeichenanlage anfahrenden

    Auszug aus AG Hattingen, 03.04.2017 - 11 C 262/16
    Im Gutachten angesetzte Verbringungskosten sind zu ersetzen, wenn sie bei einer Reparatur in einer (regionalen) markengebundenen Fachwerkstatt üblicherweise anfallen (vgl. OLG Hamm, NZV 2013, 247).
  • LG Essen, 23.10.2007 - 13 S 103/07
    Auszug aus AG Hattingen, 03.04.2017 - 11 C 262/16
    Gemäß § 249 Abs. 2, S. 1 BGB kann der Geschädigte den zur Reparatur objektiv erforderlichen Geldbetrag verlangen und zwar auch dann, wenn er das beschädigte Fahrzeug nicht oder zu tatsächlich günstigeren Konditionen repariert hat (vgl. LG Essen, Urt. v. 27.9. 2005 - 13 S 115/05 und Urt. v. 23.10.2007 - 13 S 103/07).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus AG Hattingen, 03.04.2017 - 11 C 262/16
    Grundsätzlich ist auch anerkannt, dass der Geschädigte die Reparaturkosten auf dieser Grundlage und damit seinen Schaden nach einem Verkehrsunfall auf der Basis eines Schadensgutachtens ermitteln und abrechnen kann (vgl. dazu BGH NJW 1989, 3009 ff.; BGH NJW 1992, 1618 ff.).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus AG Hattingen, 03.04.2017 - 11 C 262/16
    Grundsätzlich ist auch anerkannt, dass der Geschädigte die Reparaturkosten auf dieser Grundlage und damit seinen Schaden nach einem Verkehrsunfall auf der Basis eines Schadensgutachtens ermitteln und abrechnen kann (vgl. dazu BGH NJW 1989, 3009 ff.; BGH NJW 1992, 1618 ff.).
  • BGH, 26.04.2016 - VI ZR 50/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Prüfungspflichten des Geschädigten

    Auszug aus AG Hattingen, 03.04.2017 - 11 C 262/16
    Die seitens der Beklagten zitierte Entscheidung des BGH vom 26.04.2016 (VI ZR 50/15) bezieht sich - anders als vorliegend - auf eine durch den Geschädigten nicht gezahlte Sachverständigenrechnung, welcher im Gegensatz zu der hier vorgelegten Reparaturrechnung kein Gutachten über die erforderlichen Tätigkeiten zu Grunde lag.
  • LG Essen, 27.09.2005 - 13 S 115/05

    Anspruch des Geschädigten eines Verkehrsunfalls auf Ersatz der in einer

    Auszug aus AG Hattingen, 03.04.2017 - 11 C 262/16
    Gemäß § 249 Abs. 2, S. 1 BGB kann der Geschädigte den zur Reparatur objektiv erforderlichen Geldbetrag verlangen und zwar auch dann, wenn er das beschädigte Fahrzeug nicht oder zu tatsächlich günstigeren Konditionen repariert hat (vgl. LG Essen, Urt. v. 27.9. 2005 - 13 S 115/05 und Urt. v. 23.10.2007 - 13 S 103/07).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht