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   AG Hattingen, 21.09.2012 - 15 C 61/12   

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https://dejure.org/2012,81257
AG Hattingen, 21.09.2012 - 15 C 61/12 (https://dejure.org/2012,81257)
AG Hattingen, Entscheidung vom 21.09.2012 - 15 C 61/12 (https://dejure.org/2012,81257)
AG Hattingen, Entscheidung vom 21. September 2012 - 15 C 61/12 (https://dejure.org/2012,81257)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    Verweisung auf billigere Werkstatt wegen bestehender Sondervereinbarungen verneint und fiktive Verbringungskosten zugesprochen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus AG Hattingen, 21.09.2012 - 15 C 61/12
    Voraussetzung für eine zulässige Verweisung ist nämlich u.a., dass die beklagte Partei darlegt und ggf. beweist, dass sie in ihrer Abrechnung die üblichen Preise der Vergleichswerkstatt zugrunde gelegt hat und es der Klägerpartei deshalb zumutbar war, die ihr aufgezeigte günstigere und gleichwertige Reparaturmöglichkeit wahrzunehmen (BGH, NJW 2010, Seite 2941).

    Zwar hält auch der BGH eine Kürzung von Fahrzeugverbringungskosten für angezeigt, wenn sämtliche Referenzwerkstätten in der Umgebung des Geschädigten eine eigene Lackierwerkstatt haben (vgl. BGH, NJW 2010, Seite 2941).

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus AG Hattingen, 21.09.2012 - 15 C 61/12
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH leistet der Geschädigte im Reparaturfall dem Gebot der Wirtschaftlichkeit im Allgemeinen schon dann genüge und bewegt sich in dem für die Schadensbehebung nach § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB gezogenen Grenzen, wenn er bezüglich der Schadensabrechnung die Ansätze zugrunde legt, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat (BGH, NJW 2010, Seite 606).
  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter

    Auszug aus AG Hattingen, 21.09.2012 - 15 C 61/12
    Unzumutbar ist eine Reparatur in einer freien Fachwerkstatt für den Geschädigten demgegenüber dann, wenn sie nur deshalb kostengünstiger ist, weil ihr nicht die marktüblichen Preise dieser Werkstatt, sondern auf vertraglichen Vereinbarungen mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers beruhende Sonderkonditionen zugrunde liegen (BGH, NJW 2010, Seite 2725).
  • OLG Hamm, 17.06.2013 - 5 U 46/13

    Feststellung der Erledigung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

    Die Beklagte und Verfügungsklägerin hat darauf am 07.02.2012 den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt, welche am selben Tag unter dem Aktenzeichen 15 C 61/12 durch das Amtsgericht Ahaus erlassen worden ist (vgl. Bl. 14 ff.).
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