Rechtsprechung
   AG Hattingen, 23.01.2018 - 6 C 110/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,4741
AG Hattingen, 23.01.2018 - 6 C 110/17 (https://dejure.org/2018,4741)
AG Hattingen, Entscheidung vom 23.01.2018 - 6 C 110/17 (https://dejure.org/2018,4741)
AG Hattingen, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 6 C 110/17 (https://dejure.org/2018,4741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,4741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 308/07

    Anmietung eines Ersatzfahrzeugs zu überhöhtem Preis

    Auszug aus AG Hattingen, 23.01.2018 - 6 C 110/17
    Unterlässt der Geschädigte - wie im vorliegenden Fall - die Nachfrage nach günstigeren Tarifen, geht es nicht um die Verletzung der Schadensminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat (vgl. BGH NJW 2008, 2910 ff., BGH NJW 2009, 58 ff.;, Palandt/Grüneberg 8 249 BGB, Rn. 32 ff.).

    Dabei kann der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke- Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Wohnortes des Geschädigten ermitteln, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH VersR 2010, 683 ff.; BGH NJW 2009, 58 ff.; BGH NJW 2008, 2910 ff.).

    Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (BGH VersR 2010, 683 ff., BGH NJW 2009, 58 ff.; BGH NJW 2008, 2910 ff.).

    Sie müssen es aber nicht; insbesondere, wenn das Gericht berechtigte Zweifel an ihrer Eignung hat, kann es die Heranziehung einer bestimmten Liste ablehnen (BGH VersR 2010, 683 ff, BGH NJW 2009, 58 ff.).

  • BGH, 02.02.2010 - VI ZR 7/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Schätzung der Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Hattingen, 23.01.2018 - 6 C 110/17
    Dabei kann der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke- Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Wohnortes des Geschädigten ermitteln, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH VersR 2010, 683 ff.; BGH NJW 2009, 58 ff.; BGH NJW 2008, 2910 ff.).

    Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (BGH VersR 2010, 683 ff., BGH NJW 2009, 58 ff.; BGH NJW 2008, 2910 ff.).

    Sie müssen es aber nicht; insbesondere, wenn das Gericht berechtigte Zweifel an ihrer Eignung hat, kann es die Heranziehung einer bestimmten Liste ablehnen (BGH VersR 2010, 683 ff, BGH NJW 2009, 58 ff.).

  • BGH, 24.06.2008 - VI ZR 234/07

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten zu einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Hattingen, 23.01.2018 - 6 C 110/17
    Unterlässt der Geschädigte - wie im vorliegenden Fall - die Nachfrage nach günstigeren Tarifen, geht es nicht um die Verletzung der Schadensminderungspflicht, für die grundsätzlich der Schädiger die Beweislast trägt, sondern um die Schadenshöhe, die der Geschädigte darzulegen und erforderlichenfalls zu beweisen hat (vgl. BGH NJW 2008, 2910 ff., BGH NJW 2009, 58 ff.;, Palandt/Grüneberg 8 249 BGB, Rn. 32 ff.).

    Dabei kann der Tatrichter in Ausübung des Ermessens nach § 287 ZPO den "Normaltarif" auch auf der Grundlage des gewichteten Mittels des "Schwacke- Mietpreisspiegels" im Postleitzahlengebiet des Wohnortes des Geschädigten ermitteln, solange nicht mit konkreten Tatsachen Mängel der betreffenden Schätzungsgrundlage aufgezeigt werden, die sich auf den zu entscheidenden Fall auswirken (BGH VersR 2010, 683 ff.; BGH NJW 2009, 58 ff.; BGH NJW 2008, 2910 ff.).

    Gleichwohl können in geeigneten Fällen Listen oder Tabellen bei der Schadensschätzung Verwendung finden (BGH VersR 2010, 683 ff., BGH NJW 2009, 58 ff.; BGH NJW 2008, 2910 ff.).

  • OLG Hamm, 18.03.2016 - 9 U 142/15

    Mietwagenkosten - 9. Zivilsenat des OLG Hamm bevorzugt "Fracke"

    Auszug aus AG Hattingen, 23.01.2018 - 6 C 110/17
    Im vorliegenden Fall hat das Gericht von seinem Ermessen dadurch Gebrauch gemacht, dass ein Mietpreis gebildet wurde, der sich aus dem arithmetischen Mittel von Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel ergibt ("Fracke" vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2016 - 9 U 142/15; LG Essen v. 28.08.2014 - 10 S 184/14).

    Dabei hat das Gericht den 3- Tages-Preis zugrunde gelegt, diesen auf einen Tagespreis herunter gerechnet und sodann diesen Tagespreis mit der tatsächlichen Tageszahlt der Nutzung multipliziert (OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2016 - 9 U 142/15; LG Essen v. 28.08.2014 - 10 S 184/14).

  • LG Essen, 28.08.2014 - 10 S 184/14

    Anspruch eines Mietwagenunternehmers auf Ausgleich der Mietwagenkosten nach einem

    Auszug aus AG Hattingen, 23.01.2018 - 6 C 110/17
    Im vorliegenden Fall hat das Gericht von seinem Ermessen dadurch Gebrauch gemacht, dass ein Mietpreis gebildet wurde, der sich aus dem arithmetischen Mittel von Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel ergibt ("Fracke" vgl. OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2016 - 9 U 142/15; LG Essen v. 28.08.2014 - 10 S 184/14).

    Dabei hat das Gericht den 3- Tages-Preis zugrunde gelegt, diesen auf einen Tagespreis herunter gerechnet und sodann diesen Tagespreis mit der tatsächlichen Tageszahlt der Nutzung multipliziert (OLG Hamm, Urteil vom 18.03.2016 - 9 U 142/15; LG Essen v. 28.08.2014 - 10 S 184/14).

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 160/04

    Ersatzpflicht von Mietwagenkosten nach einem Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Hattingen, 23.01.2018 - 6 C 110/17
    Für die Frage der Erforderlichkeit eines Tarifs für Mietwagenkosten kommt es im Allgemeinen nicht darauf an, ob der Mietpreis für das Ersatzfahrzeug zwischen Mieter und Vermieter wirksam vereinbart worden ist oder ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeuges möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Anspruch (etwa wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht) zusteht (BGH, Urteil vom 09. Oktober 2007 - VI ZR 27/07; BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - VI ZR 160/04).
  • BGH, 09.10.2007 - VI ZR 27/07

    Erforderlichkeit der Mietwagenkosten zum Unfallersatztarif

    Auszug aus AG Hattingen, 23.01.2018 - 6 C 110/17
    Für die Frage der Erforderlichkeit eines Tarifs für Mietwagenkosten kommt es im Allgemeinen nicht darauf an, ob der Mietpreis für das Ersatzfahrzeug zwischen Mieter und Vermieter wirksam vereinbart worden ist oder ob dem Geschädigten als Mieter eines Ersatzfahrzeuges möglicherweise gegen den Vermieter ein vertraglicher Anspruch (etwa wegen Verletzung einer Aufklärungspflicht) zusteht (BGH, Urteil vom 09. Oktober 2007 - VI ZR 27/07; BGH, Urteil vom 15. Februar 2005 - VI ZR 160/04).
  • BGH, 12.04.2011 - VI ZR 300/09

    Mietwagenkosten: Schwacke-Liste und Fraunhofer-Mietpreisspiegel geeignete

    Auszug aus AG Hattingen, 23.01.2018 - 6 C 110/17
    Der BGH hat ausgesprochen, dass sowohl die Schwacke-Liste als auch der Fraunhofer-Mietpreisspiegel grundsätzlich zur Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten geeignet sind und der Umstand, dass die vorhandenen Markterhebungen im Einzelfall zu deutlich voneinander abweichenden Ergebnissen führen können, nicht genügt, um Zweifel an der Eignung der einen oder anderen Erhebung als Schätzgrundlage zu begründen (BGH VersR 2011, 769 ff. m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht