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   AG Hechingen, 10.11.2011 - 2 C 295/11   

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https://dejure.org/2011,58879
AG Hechingen, 10.11.2011 - 2 C 295/11 (https://dejure.org/2011,58879)
AG Hechingen, Entscheidung vom 10.11.2011 - 2 C 295/11 (https://dejure.org/2011,58879)
AG Hechingen, Entscheidung vom 10. November 2011 - 2 C 295/11 (https://dejure.org/2011,58879)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Erstattung von Verbringungskosten - Prüfung der örtlichen Rechtsprechung empfiehlt sich

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • AG Achim, 24.09.1997 - 10 C 869/97
    Auszug aus AG Hechingen, 10.11.2011 - 2 C 295/11
    Einschränkend wird jedoch gefordert, dass eine Erstattungsfähigkeit voraussetzt, dass in der Werkstatt, in die ein Fahrzeug verbracht werden soll, nicht sämtliche Arbeiten erledigt werden können oder beispielsweise in einer Region üblicherweise in Spezialwerkstätten lackiert wird (vgl. AG Delmenhorst BeckRS 2009, 13941; AG Achim 10 C 869/97; AG Verden 2 C 657/00 (II); siehe auch OLG Düsseldorf BeckRS 2008, 12379 insoweit in SP 2008, 387 nicht abgedruckt; KG BeckRS 2008, 8516 = KGReport Berlin 2008, 610 m.w.N.).

    Kann dieser Nachweis erbracht werden, sind diese Kosten ersatzfähig, da der Geschädigte bei fiktiver Abrechnung Anspruch auf sämtliche notwendige Reparaturkosten hat (vgl. AG Achim 10 C 869/97).

  • AG Verden, 12.10.2000 - 2 C 657/00
    Auszug aus AG Hechingen, 10.11.2011 - 2 C 295/11
    Einschränkend wird jedoch gefordert, dass eine Erstattungsfähigkeit voraussetzt, dass in der Werkstatt, in die ein Fahrzeug verbracht werden soll, nicht sämtliche Arbeiten erledigt werden können oder beispielsweise in einer Region üblicherweise in Spezialwerkstätten lackiert wird (vgl. AG Delmenhorst BeckRS 2009, 13941; AG Achim 10 C 869/97; AG Verden 2 C 657/00 (II); siehe auch OLG Düsseldorf BeckRS 2008, 12379 insoweit in SP 2008, 387 nicht abgedruckt; KG BeckRS 2008, 8516 = KGReport Berlin 2008, 610 m.w.N.).

    Damit ist auch die Position "Verbringungskosten zum Lackierer" nicht erst dann zu ersetzen, wenn diese Verbringungskosten tatsächlich anfallen (vgl. AG Verden 2 C 657/00 (II)).

  • AG Düsseldorf, 06.02.2002 - 39 C 19357/01
    Auszug aus AG Hechingen, 10.11.2011 - 2 C 295/11
    Ein Teil der Rechtsprechung geht davon aus, dass bei einer fiktiven Abrechnung Verbringungskosten nicht zu erstatten sind, da sie nicht zwingend bei einer Reparaturdurchführung auch konkret anfallen (so beispielsweise AG Mannheim VersR 1999, 332; AG Düsseldorf 39 C 19357/01; AG Miesbach 2 C 0319/97; LG Bonn 19 S 56/91).
  • AG Bersenbrück, 24.10.1996 - 11 C 305/96

    Vermutung der Verursachung eines Unfalls bei Fahren ohne Fahrerlaubnis;

    Auszug aus AG Hechingen, 10.11.2011 - 2 C 295/11
    Wieder ein anderer Teil geht ohne Einschränkung davon aus, dass Verbringungskosten erstattungsfähig sind (vgl. z.B. AG Bersenbrück BeckRS 2008, 08674; AG Leverkusen 20 C 258/94).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 246/07

    Kein Schuldanerkenntnis eines Unfallgegners bei Erklärungen unmittelbar nach

    Auszug aus AG Hechingen, 10.11.2011 - 2 C 295/11
    Einschränkend wird jedoch gefordert, dass eine Erstattungsfähigkeit voraussetzt, dass in der Werkstatt, in die ein Fahrzeug verbracht werden soll, nicht sämtliche Arbeiten erledigt werden können oder beispielsweise in einer Region üblicherweise in Spezialwerkstätten lackiert wird (vgl. AG Delmenhorst BeckRS 2009, 13941; AG Achim 10 C 869/97; AG Verden 2 C 657/00 (II); siehe auch OLG Düsseldorf BeckRS 2008, 12379 insoweit in SP 2008, 387 nicht abgedruckt; KG BeckRS 2008, 8516 = KGReport Berlin 2008, 610 m.w.N.).
  • AG Miesbach, 26.06.1997 - 2 C 319/97
    Auszug aus AG Hechingen, 10.11.2011 - 2 C 295/11
    Ein Teil der Rechtsprechung geht davon aus, dass bei einer fiktiven Abrechnung Verbringungskosten nicht zu erstatten sind, da sie nicht zwingend bei einer Reparaturdurchführung auch konkret anfallen (so beispielsweise AG Mannheim VersR 1999, 332; AG Düsseldorf 39 C 19357/01; AG Miesbach 2 C 0319/97; LG Bonn 19 S 56/91).
  • LG Bonn, 19.07.1991 - 19 S 56/91
    Auszug aus AG Hechingen, 10.11.2011 - 2 C 295/11
    Ein Teil der Rechtsprechung geht davon aus, dass bei einer fiktiven Abrechnung Verbringungskosten nicht zu erstatten sind, da sie nicht zwingend bei einer Reparaturdurchführung auch konkret anfallen (so beispielsweise AG Mannheim VersR 1999, 332; AG Düsseldorf 39 C 19357/01; AG Miesbach 2 C 0319/97; LG Bonn 19 S 56/91).
  • KG, 10.09.2007 - 22 U 224/06

    Sicherheitsabstand beim Anfahren an einer Lichtzeichenanlage; Behandlung von UPE

    Auszug aus AG Hechingen, 10.11.2011 - 2 C 295/11
    Einschränkend wird jedoch gefordert, dass eine Erstattungsfähigkeit voraussetzt, dass in der Werkstatt, in die ein Fahrzeug verbracht werden soll, nicht sämtliche Arbeiten erledigt werden können oder beispielsweise in einer Region üblicherweise in Spezialwerkstätten lackiert wird (vgl. AG Delmenhorst BeckRS 2009, 13941; AG Achim 10 C 869/97; AG Verden 2 C 657/00 (II); siehe auch OLG Düsseldorf BeckRS 2008, 12379 insoweit in SP 2008, 387 nicht abgedruckt; KG BeckRS 2008, 8516 = KGReport Berlin 2008, 610 m.w.N.).
  • AG Mannheim, 17.09.1997 - 10 C 2514/97

    Nicht ersatzfähige Kosten bei Kfz-Reparatur nach Kostenvoranschlag L

    Auszug aus AG Hechingen, 10.11.2011 - 2 C 295/11
    Ein Teil der Rechtsprechung geht davon aus, dass bei einer fiktiven Abrechnung Verbringungskosten nicht zu erstatten sind, da sie nicht zwingend bei einer Reparaturdurchführung auch konkret anfallen (so beispielsweise AG Mannheim VersR 1999, 332; AG Düsseldorf 39 C 19357/01; AG Miesbach 2 C 0319/97; LG Bonn 19 S 56/91).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 228/03

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem die Fahrbahn an einer

    Auszug aus AG Hechingen, 10.11.2011 - 2 C 295/11
    a) In die Abwägung sind folgende Gesichtspunkte einzubeziehen: Zum Einen ist die Abwägung aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen (vgl. BGH VersR 2005, 954, 956) Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (vgl. BGH NJW-RR 2010, 839-842).
  • AG Leverkusen, 15.11.1994 - 20 C 258/94

    Kfz-Schaden; Reparaturkosten; Fiktive Schadensabrechnung; Abrechnung auf

  • BGH, 01.12.2009 - VI ZR 221/08

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Motorradfahrers mit einem auf dem linken

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