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AG Hechingen, 14.03.2018 - 6 C 171/17 |
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- OLG Zweibrücken, 30.07.2008 - 1 U 19/08
Haftung bei Auffahrunfall: Entkräftung des gegen den Auffahrenden sprechenden …
Auszug aus AG Hechingen, 14.03.2018 - 6 C 171/17
Nach dem Vorgenannten ist daher von einer Haftungsquote von jeweils 50 : 50 bei nicht mehr aufklärbaren Verkehrsunfallgeschehen auf einem Parkplatzgelände auszugehen, so dass es unter Berücksichtigung der von beiden Fahrzeugen ausgehenden Betriebsgefahren bei einer hälftigen Haftungsquote verbleibt (vgl. OLG Zweibrücken Urteil vom 30.07.2008 - 1 U 19/08).