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   AG Hechingen, 22.03.2012 - 2 C 415/11   

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https://dejure.org/2012,35482
AG Hechingen, 22.03.2012 - 2 C 415/11 (https://dejure.org/2012,35482)
AG Hechingen, Entscheidung vom 22.03.2012 - 2 C 415/11 (https://dejure.org/2012,35482)
AG Hechingen, Entscheidung vom 22. März 2012 - 2 C 415/11 (https://dejure.org/2012,35482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • mietrechtsiegen.de

    WEG - Bestimmung des Verfahrenswertes bei unwirksamer Verwalterbestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Karlsruhe, 28.05.2010 - 11 T 213/10

    Einzelinteresse bei Anfechtung der Verwalterbestellung

    Auszug aus AG Hechingen, 22.03.2012 - 2 C 415/11
    c) Eine weitere Meinung setzt den zweifachen Betrag des anteiligen Verwalterhonorars an (LG Karlsruhe ZWE 2010, 409).

    Wendet sich der Anfechtende - wie hier - gegen die Verwalterbestellung, weil sie eine ordnungsgemäße Verwaltung nicht erwarten lasse, kann das Interesse des Klägers daher nicht auf seinen Anteil am Verwalterhonorar reduziert werden" (LG Karlsruhe ZWE 2010, 409).

  • OLG Celle, 07.01.2010 - 4 W 208/09

    Streitwertbemessung: Antrag auf Abberufung eines Wohnungseigentumsverwalters

    Auszug aus AG Hechingen, 22.03.2012 - 2 C 415/11
    Das Interesse der Unzufriedenheit mit dem gegenwärtigen Verwalter wird deshalb in der Regel geringer als das ausstehende restliche Honorar des Verwalters und höher als der Beitrag des Klägers als einzelner Wohnungseigentümer sein" (OLG Celle NJW 2010, 1154; vgl. auch LG München NZM 2009, 625).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.02.2010 - 14 T 251/10

    Wohnungseigentum: Streitwert von Beschlussanfechtungsklagen

    Auszug aus AG Hechingen, 22.03.2012 - 2 C 415/11
    Das Gesamtinteresse der Beteiligten bemisst sich nach der Höhe der Verwaltervergütung für den Zeitraum, für den die Verwalterin bestellt werden sollte (vgl. LG Nürnberg-Führt ZWE 2010, 281-282; OLG München NJW-RR 09, 1616 ff.).
  • OLG Hamm, 16.06.2009 - 21 U 132/08

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus AG Hechingen, 22.03.2012 - 2 C 415/11
    Das Gesamtinteresse der Beteiligten bemisst sich nach der Höhe der Verwaltervergütung für den Zeitraum, für den die Verwalterin bestellt werden sollte (vgl. LG Nürnberg-Führt ZWE 2010, 281-282; OLG München NJW-RR 09, 1616 ff.).
  • KG, 21.10.2011 - 9 W 22/11

    Wohnungseigentumssache: Bemessung des Streitwerts für die Anfechtung einer

    Auszug aus AG Hechingen, 22.03.2012 - 2 C 415/11
    d) Das KG Berlin (Beschluss vom 21.10.11 - 9 W 22/11) schließlich möchte im Einzelfall auf das hinter der Anfechtung des Verwalterbeschlusses stehende Interesse des Klägers zurückgreifen.
  • LG München I, 03.06.2009 - 1 T 499/09

    Streitwert des Wohnungseigentumsverfahrens: Bemessung bei Antrag auf Abberufung

    Auszug aus AG Hechingen, 22.03.2012 - 2 C 415/11
    Das Interesse der Unzufriedenheit mit dem gegenwärtigen Verwalter wird deshalb in der Regel geringer als das ausstehende restliche Honorar des Verwalters und höher als der Beitrag des Klägers als einzelner Wohnungseigentümer sein" (OLG Celle NJW 2010, 1154; vgl. auch LG München NZM 2009, 625).
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