Rechtsprechung
   AG Hechingen, 29.09.2014 - 4 C 110/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36549
AG Hechingen, 29.09.2014 - 4 C 110/14 (https://dejure.org/2014,36549)
AG Hechingen, Entscheidung vom 29.09.2014 - 4 C 110/14 (https://dejure.org/2014,36549)
AG Hechingen, Entscheidung vom 29. September 2014 - 4 C 110/14 (https://dejure.org/2014,36549)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,36549) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall auf Parkplatz - Anscheinsbeweis gegen Rückwärtsfahrenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Auszug aus AG Hechingen, 29.09.2014 - 4 C 110/14
    Das beiderseitige Verschulden ist nur ein Faktor der Abwägung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NJW 2012, 1953).
  • OLG Hamm, 11.09.2012 - 9 U 32/12

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge auf einem öffentlich

    Auszug aus AG Hechingen, 29.09.2014 - 4 C 110/14
    Umstritten ist allerdings, ob dieser Anscheinsbeweis zulasten des solchermaßen Unfallbeteiligten auch dann gilt, wenn, wie hier, der Unfall auf einem Parkplatz erfolgte (dafür statt aller OLG Hamm NJW-RR 2013, 33f.; aA LG Saarbrücken, DAR 2013, 520f.).
  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim

    Auszug aus AG Hechingen, 29.09.2014 - 4 C 110/14
    Umstritten ist allerdings, ob dieser Anscheinsbeweis zulasten des solchermaßen Unfallbeteiligten auch dann gilt, wenn, wie hier, der Unfall auf einem Parkplatz erfolgte (dafür statt aller OLG Hamm NJW-RR 2013, 33f.; aA LG Saarbrücken, DAR 2013, 520f.).
  • OLG München, 14.02.2014 - 10 U 2815/13

    Haftungsverteilung bei einer Kollision eines rückwärts ausparkenden Fahrzeugs mit

    Auszug aus AG Hechingen, 29.09.2014 - 4 C 110/14
    Im fließenden Verkehr spricht ein Anscheinsbeweis zulasten des Rückwärtsfahrenden auch dann, wenn das Fahrzeug vorkollisionär zum Stillstand gebracht worden ist, sofern der rückwärts Fahrende nicht bereits längere Zeit vor dem Unfall zum Stehen gekommen ist (vgl. nur OLG München NJW-RR 2014, 601 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht