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AG Heidelberg, 05.01.2021 - 45 C 108/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
§ 9a Abs 2 WoEigG, § 48 Abs 5 WoEigG
Wohnungseigentum: Zulässigkeit einer Klage wegen Beseitigung der baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- iurado.de (Kurzinformation)
Auch nach der WEG-Reform bleibt ein auf Beseitigung baulicher Veränderungen klagender Wohnungseigentümer prozessführungsbefugt; §§ 9a Abs. 2, 48 Abs. 5 WEG analog
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
WEG - Beseitigung einer baulichen Veränderung an Gemeinschaftseigentum
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17
Bestehen einer gekorenen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für …
Auszug aus AG Heidelberg, 05.01.2021 - 45 C 108/19
Den Wohnungseigentümern in einem laufenden Rechtsstreit (hier sogar mit begonnener Beweisaufnahme) die Ausübungsbefugnis für die Rechte aus ihrem Miteigentum mit der Folge zu entziehen, dass der Rechtsstreit für erledigt erklärt werden müsste (…so aber Lehmann-Richter/Wobst, WEG-Reform 2020, Rn. 2034) und dass die Kläger auf einen jahrelangen Rechtsstreit gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft bis zur Erhebung derselben Klage durch diese angewiesen wären, wird hier für unvereinbar mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 26. Oktober 2018 - V ZR 328/17 -, Rn. 25, juris) und Art. 14 GG gehalten.
- BGH, 07.05.2021 - V ZR 299/19
Auswirkungen von § 9a Abs. 2 WEG auf die Prozessführungsbefugnis eines …
Teilweise wird unter Hinweis auf den (auch) verfahrensrechtlichen Charakter der Ausübungsbefugnis gemäß § 9a Abs. 2 WEG eine analoge Anwendung der Übergangsvorschrift des § 48 Abs. 5 WEG befürwortet (AG Heidelberg, Verfügung vom 5. Januar 2021 - 45 C 108/19, juris Rn. 3). - LG Frankfurt/Main, 28.01.2021 - 13 S 155/19
Nach neuem WEG-Recht keine Klagebefugnis der einzelnen Eigentümer mehr
Entgegen einer bereits in der Instanzrechtsprechung vertretenen Auffassung (AG Heidelberg, Verfügung vom 5.1.2021- 45 C 108/19, juris) ist auch weder mit Blick auf den effektiven Rechtsschutz noch gemäß Art. 14 GG eine analoge Anwendung des § 48 Abs. 5 WEG geboten, um zu einer verfassungskonformen Lösung zu gelangen. - LG Frankfurt/Main, 11.02.2021 - 13 S 46/20
Auch in 2er-Gemeinschaften muss der Verband gegen Veränderungen des …
Entgegen einer bereits in der Instanzrechtsprechung vertretenen Auffassung (AG Heidelberg, Verfügung vom 5.1.2021- 45 C 108/19, juris) ist auch weder mit Blick auf den effektiven Rechtsschutz noch gemäß Art. 14 GG eine analoge Anwendung des § 48 Abs. 5 WEG geboten, um zu einer verfassungskonformen Lösung zu gelangen. - AG Oberhausen, 09.03.2021 - 37 C 1585/20
WEMoG: Bereits klagender Eigentümer kann rückermächtigt werden!
Entgegen einer bereits in der Instanzrechtsprechung vertretenen Auffassung (AG Heidelberg, Verfügung vom 5.1.2021- 45 C 108/19) ist auch weder mit Blick auf den effektiven Rechtsschutz noch gemäß Art. 14 GG eine analoge Anwendung des § 48 Abs. 5 WEG geboten, um zu einer verfassungskonformen Lösung zu gelangen.