Rechtsprechung
AG Heidelberg, 26.08.2016 - 24 C 33/16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Verkehrssicherungspflicht im Baumarkt - Fliesenlagerung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 241 Abs 2 BGB, § 280 BGB, § 253 Abs 2 BGB, § 311 Abs 2 Nr 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB
Verkehrssicherungspflichtverletzung eines Baumarktbetreibers: Hochkantige Lagerung von Fliesen auf einem Fliesenstapel; Schmerzensgeld bei schwerer Mittelffußprellung durch fallende Fliesen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- LG Bonn, 31.03.2010 - 7 O 327/09
Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Absicherung von Massivholzplatten …
Auszug aus AG Heidelberg, 26.08.2016 - 24 C 33/16
Dabei hat er sowohl vor den Gefahren, die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch drohen, als auch denjenigen Gefahren, die durch einen nicht ganz fernliegenden bestimmungswidrigen Gebrauch drohen, zu sichern (BGH, NJW 1978, 1629; LG Bonn, Urteil vom 31.03.2010, 7 O 327/09, Rn. 22 - zitiert nach juris).Denn unabhängig davon verletzt die Lagerung der Platten die Verkehrssicherungspflichten der Beklagten, weil sie keine ausreichenden Sicherungsvorkehrungen (beispielsweise durch Anbringen von Leisten oder eines Bügels) vorgenommen hat, um ein Abrutschen zu verhindern (LG Bonn, 7 O 327/09 vom 31.3.2010 in Juris) Die Terrassenplatten dürfen nicht so gelagert sein, dass sie bei einem so naheliegenden Sachverhalt wie dem Anstoßen an einen am Gang befindlichen Stapel herunterrutschen können.
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92
Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
Auszug aus AG Heidelberg, 26.08.2016 - 24 C 33/16
Wird eine Verkehrssicherungspflicht verletzt und tritt gerade derjenige Schaden ein, vor dem die Verkehrssicherungspflicht schützen will, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Verkehrssicherungspflicht ursächlich war für die Schädigung (BGH, NJW 1994, 945 f.). - BGH, 18.01.2005 - VI ZR 73/04
Umfang der Erstattungspflicht von Anwaltskosten für die Inanspruchnahme der …
Auszug aus AG Heidelberg, 26.08.2016 - 24 C 33/16
Als Gegenstandswert für die Gebührenberechnung ist jedoch die berechtigte Schadensersatzforderung zugrunde zulegen (BGH, NJW 2005, 1112 BGH, NJW 2008, 1888).
- BGH, 10.01.2006 - VI ZR 43/05
Ersatzfähigkeit von Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten aus einem …
Auszug aus AG Heidelberg, 26.08.2016 - 24 C 33/16
Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten gehören zum ersatzfähigen Schaden im Rahmen des § 249 Abs. 1 BGB (BGH, NJW 2006, 1065). - OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 12 U 218/08
Anspruch aus Teilkasko-Versicherung nach Kfz-Diebstahl: Beweispflicht für …
Auszug aus AG Heidelberg, 26.08.2016 - 24 C 33/16
Dem ist entgegenzuhalten, dass der unredliche Geschädigte nicht der Regelfall, sondern die Ausnahme ist (OLG Karlsruhe, 12 U 218/08 vom 15.1.2009 in Juris). - OLG Köln, 26.07.2010 - 4 U 9/10
Haftung des Inhabers eines Ladenlokals für die Verletzung von Kaufinteressenten …
Auszug aus AG Heidelberg, 26.08.2016 - 24 C 33/16
Im Übrigen darf ein Kunde davon ausgehen, dass in einem Selbstbedienungsladen die Waren so angeboten werden, dass ein Schadensereignis ausgeschlossen ist (OLG Köln, Beschluss vom 26.07.2010, 4 U 9/10, Rn. 12 - zitiert nach juris). - OLG Düsseldorf, 12.07.2011 - 1 U 242/10
Haftungsverteilung bei Kollision eines Inline-Skaters mit einem Radfahrer auf …
Auszug aus AG Heidelberg, 26.08.2016 - 24 C 33/16
Diese Anfangswahrscheinlichkeit kann auch durch eine formlose Parteianhörung erbracht werden (OLG Düsseldorf, Az I-1 U 242/10, 1 U 242/10 vom 12.7.2011 in Juris). - AG Lingen, 05.03.2007 - 12 C 1392/06
Absicherung; allgemeines Lebensrisiko; Aufmerksamkeit; Baumarkt; Befüllung; …
Auszug aus AG Heidelberg, 26.08.2016 - 24 C 33/16
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem beklagtenseits angeführten Urteil des Amtsgerichts Lingen (Urteil vom 05.03.2007, 12 C 1392/06 (X) - zitiert nach juris). - BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11
Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch …
Auszug aus AG Heidelberg, 26.08.2016 - 24 C 33/16
Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst lediglich die Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren (BGH, NJW 2013, 48). - BGH, 07.11.2007 - VIII ZR 341/06
Gegenstandswert bei vorgerichtlicher Geltendmachung von Schadensersatz
Auszug aus AG Heidelberg, 26.08.2016 - 24 C 33/16
Als Gegenstandswert für die Gebührenberechnung ist jedoch die berechtigte Schadensersatzforderung zugrunde zulegen (BGH, NJW 2005, 1112 BGH, NJW 2008, 1888).