Rechtsprechung
AG Heidenheim, 13.06.2019 - 1 M 1222/19 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZI 2019, 735
Wird zitiert von ...
- LG Gießen, 09.12.2021 - 7 T 285/21
Keine Prüfung einer Freigabeerklärung durch das Vollstreckungsorgan
Ein Teil der Rechtsprechung ist der Auffassung, dass es sich bei dem gesetzlichen Übergang des Verwaltungs- und Verfügungsrechtes gemäß § 80 InsO um einen offenkundigen Vorgang handle, der durch das Vollstreckungsorgan zu beachten sei, weshalb eine inhaltlich ausreichend bestimmte Freigabeerklärung des Insolvenzverwalters erforderlich sei, damit die Gläubigerin weiterhin ihr Recht zur Zwangsvollstreckung behalte (u.a. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 17. Oktober 2011 - 19 T 6603/11 - AG Sinsheim, Beschluss vom 18.02.2011, 5 M 59/11; AG Waiblingen, Beschluss vom 04. März 2011 - M 955/11 - AG Hameln, Beschluss vom 28.03.2009, 24 M 45152/19; AG Hameln, 34 M 30199/19; AG Heidenheim, Beschluss vom 13. Juni 2019 - 1 M 1222/19 -, Rn. 21, juris).