Rechtsprechung
AG Heilbronn, 10.10.2017 - 8 M 74845/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Lübeck, 19.08.2021 - 7 T 330/21
Gerichtsvollzieherformularauftrag mit rechtlichen Äußerungen
Die bloße Wiederholung des Gesetzestextes läuft dem Zweck der Standardisierung des Formulars zuwider, da durch Gesetzestextwiederholungen, die der Gerichtsvollzieher nach dem Willen des Gläubigers lesen muss, keine Vereinfachung und Entlastung der Arbeitsabläufe erzielt wird, sondern diese wieder verkompliziert werden (AG Heilbronn, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 8 M 74845/15 -, Rn. 3, juris).Allgemeine Ergänzungen und Hinweise laufen dem Zweck der Einführung des Formulars, nämlich der Vereinfachung und Entlastung der Arbeitsabläufe im Massengeschäft der Gerichtsvollzieher entgegen (AG Heilbronn Beschl. v. 10.10.2017 - 8 M 74845/15, BeckRS 2017, 127985, beck-online).
- LG Verden, 27.07.2018 - 6 T 37/18
Forderungsgrenze von 500 Euro muss erreicht sein - § 74a SGB X bleibt!
Die bloße Wiederholung des Gesetzestextes läuft dem Zweck der Standardisierung des Formulars zuwider, da durch Gesetzestextwiederholungen, die der Gerichtsvollzieher nach dem Willen des Gläubigers lesen muss, keine Vereinfachung und Entlastung der Arbeitsabläufe erzielt wird, sondern diese wieder verkompliziert werden (AG Heilbronn, Beschluss vom 10. Oktober 2017 - 8 M 74845/15 -, Rn. 3, juris).