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   AG Helmstedt, 10.09.2008 - 3 C 135/08 (3 C)   

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https://dejure.org/2008,62954
AG Helmstedt, 10.09.2008 - 3 C 135/08 (3 C) (https://dejure.org/2008,62954)
AG Helmstedt, Entscheidung vom 10.09.2008 - 3 C 135/08 (3 C) (https://dejure.org/2008,62954)
AG Helmstedt, Entscheidung vom 10. September 2008 - 3 C 135/08 (3 C) (https://dejure.org/2008,62954)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung eines Swimmingpools durch ein aufgescheuchtes Wildschwein; Verkehrssicherungspflichten eines Jagdpächters; Jagdrechtlicher Tatbestand einer sog. Treibjagd

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung eines Swimmingpools durch ein aufgescheuchtes Wildschwein; Verkehrssicherungspflichten eines Jagdpächters; Jagdrechtlicher Tatbestand einer sog. Treibjagd

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 17.02.2003 - 9 U 12/03
    Auszug aus AG Helmstedt, 10.09.2008 - 3 C 135/08
    Dies hätte jedoch bei einer Strecke von etwa 1, 5 km bis zur Ortschaft einen unverhältnismäßigen unzumutbaren Aufwand bedeutet (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17.02.2003, 9 U 12/03 zitiert nach [...]).
  • LG Lüneburg, 29.11.2002 - 4 O 201/02
    Auszug aus AG Helmstedt, 10.09.2008 - 3 C 135/08
    Ein derartiges - eher unnatürliches - Verhalten ist nicht ohne weiteres vorhersehbar, insbesondere dann nicht, wenn das Wildschwein zuvor noch bereits etliche eingezäunte Grundstücke überwinden musste (vgl. auch Landgericht Lüneburg, Urteil vom 29.11.2002, 4 O 201/02 zitiert nach [...]).
  • LG Aschaffenburg, 30.07.1998 - 2 S 329/97
    Auszug aus AG Helmstedt, 10.09.2008 - 3 C 135/08
    Im Rahmen von sogenannten Treibjagden auf Wildschweine ist ein Jagdveranstalter etwa grundsätzlich verpflichtet, Gefahren, die durch flüchtendes Wild für unbeteiligte Dritte entstehen können, auszuräumen (vgl. Landgericht Aschaffenburg, Urteil vom 30.07.1998, 2 S 329/97, zitiert nach [...]).
  • BGH, 10.02.1976 - VI ZR 160/74

    Verkehrssicherungspflicht der Veranstalter einer Jagd im Hinblick auf erhöhte

    Auszug aus AG Helmstedt, 10.09.2008 - 3 C 135/08
    Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen müssen vielmehr bei Jagden für den Bereich befahrender Straßen erfolgen (vgl. BGH Urteil v. 10.02.1976, VI ZR 160/74 zitiert nach [...], Wagner, in Münchener Kommentar, a.a.O. § 823 Rn. 526 f.).
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