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AG Helmstedt, 11.08.2016 - 15 OWi 912 Js 19328/16 |
Zitiervorschläge
AG Helmstedt, Entscheidung vom 11. August 2016 - 15 OWi 912 Js 19328/16 (https://dejure.org/2016,46879)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Regelmäßig kein Augenblicksversagen bei Wechselverkehrszeichen
- IWW
- bussgeldsiegen.de
Übersehen Wechselverkehrszeichenanlage - Geschwindigkeitsverstoß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nichtbeachtung der Geschwindigkeitsanzeige einer Wechselverkehrszeichenanlage auf der Autobahn
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Augenblickversagen bei Übersehen einer über den Fahrspuren einer Autobahn befindlichen Wechselverkehrszeichenanlage - Besondere Auffälligkeit einer Wechselverkehrszeichenanlage
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 18.08.2005 - 3 Ss OWi 374/05
Geschwindigkeitsüberschreitung; Feststellungen; Augenblicksversagen
Auszug aus AG Helmstedt, 11.08.2016 - 15 OWi 912 Js 19328/16
Übersieht der Betroffene eine - auf Bundsautobahnen häufig übliche - sich über die Breite mehrerer Fahrspuren erstreckende hochgestellte Wechselverkehrszeichenanlage, welche flexibel die Geschwindigkeitsanzeige an die gegebenen Verkehrsverhältnisse anzupassen in der Lage ist, wird wegen der besonderen Auffälligkeit dieser Wechselverkehrszeichenanlage ein Augenblicksversagen in der Regel ausgeschlossen sein (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18.08.2005 - 3 Ss OWi 374/05 -, juris). - OLG Braunschweig, 15.03.1999 - 2 Ss (B) 5/99
Augenblicksversagen trotz beharrlicher Pflichtverletzung
Auszug aus AG Helmstedt, 11.08.2016 - 15 OWi 912 Js 19328/16
Eine beharrliche Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers kann zwar nicht angenommen werden, wenn der Verkehrsverstoß auf ein Augenblicksversagen zurückgeht, dass auch ein sorgfältiger und pflichtbewusster Kraftfahrzeugführer nicht immer vermeiden kann (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 15.03.1999 - 2 Ss (B) 5/99 -, juris); es ist aber nicht davon auszugehen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung auf ein Augenblicksversagen des Betroffenen zurückgeht. - OLG Hamm, 05.08.1999 - 4 Ss OWi 794/99
Verhängung eines Fahrverbots)
Auszug aus AG Helmstedt, 11.08.2016 - 15 OWi 912 Js 19328/16
Der Vorwurf, beharrlich die Pflichten eines Kraftfahrzeugführers verletzt zu haben, besteht darin, dass der Kraftfahrzeugführer durch die wiederholte Begehung von Verkehrsverstößen, die nach ihrer Art oder den Umständen ihrer Begehung für sich allein betrachtet zwar nicht bereits zu den objektiv oder subjektiv groben Zuwiderhandlungen zählen, erkennen lässt, dass es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.1999 - 4 Ss OWi 794/99 -, Rn. 22, juris, mwN).