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   AG Herne, 20.01.2015 - 34 C 136/13   

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AG Herne, 20.01.2015 - 34 C 136/13 (https://dejure.org/2015,1776)
AG Herne, Entscheidung vom 20.01.2015 - 34 C 136/13 (https://dejure.org/2015,1776)
AG Herne, Entscheidung vom 20. Januar 2015 - 34 C 136/13 (https://dejure.org/2015,1776)
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  • AG Köln, 20.08.2008 - 269 C 81/08

    Anspruch auf Ersatz von Unfallschäden bei nicht ordnungsgemäß reparierten

    Auszug aus AG Herne, 20.01.2015 - 34 C 136/13
    Aufgrund dessen scheidet eine Pflicht zum Ersatz selbst der mit dem Unfallereignis kompatiblen Schäden aus, da nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass diese bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind (vgl. AG Köln, Urteil vom 20.08.2008, 269 C 81/08 m.w.N; OLG Köln, Urteil vom 08.02.2011, 15 U 151/10; OLG Köln, Urteil vom 22.02.1999, 16 U 33/98).

    Steht nämlich bereits nicht fest, dass ein bestimmter Fahrzeugschaden durch den Unfall verursacht worden ist, sind auch alle damit im Zusammenhang stehenden Schadensersatzpositionen unbegründet (vgl. AG Köln, Urteil vom 20.08.2008, 269 C 81/08 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 06.02.2006 - 1 U 148/05

    Gestellter Verkehrsunfall - Indizien für eine Unfallprovokation

    Auszug aus AG Herne, 20.01.2015 - 34 C 136/13
    Sie ist zur Darlegung solcher Schäden verpflichtet, da sich ihr Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung desjenigen Zustandes erforderlich sind, der vor dem Unfall bestanden hat (OLG Hamburg, Urt. V. 28.03.2001, 14 U 87/00, MDR 2001, 1111; OLG Düsseldorf, Urteil v. 06.02.2006, 1 U 148/05).
  • OLG Hamburg, 28.03.2001 - 14 U 87/00

    Zum Ersatz des unfallbedingten Teilschadens bei technischer und rechnerischer

    Auszug aus AG Herne, 20.01.2015 - 34 C 136/13
    Sie ist zur Darlegung solcher Schäden verpflichtet, da sich ihr Ersatzanspruch lediglich auf den Ersatz derjenigen Kosten erstreckt, die zur Wiederherstellung desjenigen Zustandes erforderlich sind, der vor dem Unfall bestanden hat (OLG Hamburg, Urt. V. 28.03.2001, 14 U 87/00, MDR 2001, 1111; OLG Düsseldorf, Urteil v. 06.02.2006, 1 U 148/05).
  • OLG Köln, 08.02.2011 - 15 U 151/10

    Umfang des Schadensersatzes bei Vorschäden eines unfallbeschädigten Pkw

    Auszug aus AG Herne, 20.01.2015 - 34 C 136/13
    Aufgrund dessen scheidet eine Pflicht zum Ersatz selbst der mit dem Unfallereignis kompatiblen Schäden aus, da nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass diese bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind (vgl. AG Köln, Urteil vom 20.08.2008, 269 C 81/08 m.w.N; OLG Köln, Urteil vom 08.02.2011, 15 U 151/10; OLG Köln, Urteil vom 22.02.1999, 16 U 33/98).
  • OLG Köln, 22.02.1999 - 16 U 33/98

    Unerklärliche inkompatible Schäden am Unfallfahrzeug

    Auszug aus AG Herne, 20.01.2015 - 34 C 136/13
    Aufgrund dessen scheidet eine Pflicht zum Ersatz selbst der mit dem Unfallereignis kompatiblen Schäden aus, da nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, dass diese bereits im Rahmen eines Vorschadens entstanden sind (vgl. AG Köln, Urteil vom 20.08.2008, 269 C 81/08 m.w.N; OLG Köln, Urteil vom 08.02.2011, 15 U 151/10; OLG Köln, Urteil vom 22.02.1999, 16 U 33/98).
  • OLG Rostock, 01.10.1998 - 1 U 122/97

    Herausschleudern von Steinen bei Mäharbeiten L

    Auszug aus AG Herne, 20.01.2015 - 34 C 136/13
    Insbesondere bei dieser räumlichen Nähe ist die Möglichkeit einer Verursachung auch dieser Schäden durch ein vorheriges Ereignis besonders groß, sodass an den Kläger besondere Anforderungen hinsichtlich Darlegung und Beweis zu stellen sind, will er glaubhaft machen, dass der von ihm eingeklagte Schaden auch tatsächlich auf das Unfallereignis zurückzuführen ist (OLG Rostock, Urteil v. 01.10.1998, 1 U 122/97).
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