Rechtsprechung
   AG Herne-Wanne, 09.08.2013 - 11 OWi 54 Js 393/12 - 121/12, 11 OWi 121/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29677
AG Herne-Wanne, 09.08.2013 - 11 OWi 54 Js 393/12 - 121/12, 11 OWi 121/12 (https://dejure.org/2013,29677)
AG Herne-Wanne, Entscheidung vom 09.08.2013 - 11 OWi 54 Js 393/12 - 121/12, 11 OWi 121/12 (https://dejure.org/2013,29677)
AG Herne-Wanne, Entscheidung vom 09. August 2013 - 11 OWi 54 Js 393/12 - 121/12, 11 OWi 121/12 (https://dejure.org/2013,29677)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorwurf der fahrlässigen Drogenfahrt nach Ablauf von drei Tagen nach der vom Beschuldigten eingeräumten Drogeneinnahme

  • blutalkohol PDF, S. 198
  • bussgeldsiegen.de

    Fahrtüchtigkeit 3 Tage nach Cannabiskonsum?

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Wann haste gekifft II: AG Herne-Wanne zieht mit.

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Fahrlässige Drogenfahrt auch noch drei Tage nach dem Kiffen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Freispruch vom Fahren unter Drogeneinfluss bei mangelnder Erkennbarkeit der fehlenden Fahrtüchtigkeit

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 03.05.2005 - 4 Ss OWi 215/05

    Keine subjektive Erkennbarkeit der Wirkung von Rauschmitteln zum Tatzeitpunkt bei

    Auszug aus AG Herne-Wanne, 09.08.2013 - 11 OWi 121/12
    Bezogen auf den Tatbestand des § 24 Abs. 2 StVG bedeutet dies, dass dem Betroffenen nachzuweisen ist, dass er die Möglichkeit fortdauernder Wirkung seines Cannabiskonsums entweder erkannt hat oder zumindest hätte erkennen können und müssen (OLG Hamm, NJW 2005, 3298).

    An dieser Erkennbarkeit im Tatzeitpunkt kann es ausnahmsweise fehlen, wenn zwischen Einnahme des Rauschmittels und Begehung der Tat längere Zeit vergangen ist (OLG Hamm, NJW 2005, 3298).

  • OLG Hamm, 21.12.2012 - 2 RBs 83/12

    Anforderungen an die Feststellung von Fahrlässigkeit bei einer Drigenfahrt

    Auszug aus AG Herne-Wanne, 09.08.2013 - 11 OWi 121/12
    Ein Betroffener, der kein gewohnheitsmäßiger Konsument ist, muss nach Ablauf von drei Tagen nach der von ihm eingeräumten Drogeneinnahme in der Regel nicht mehr damit rechnen, dass sein Drogenkonsum seine Fahrsicherheit noch beeinträchtigen könnte, so dass es an einem fahrlässigen Handeln des Betroffenen fehlt (OLG Hamm, Beschluss vom 21.12.2012, Aktenzeichen: III-2 RBS 83/12).

    Wie schon das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 21.12.2012 (III-2 RBS 83/12) dargelegt hat, hätte der Betroffene nach Ablauf von drei Tagen nicht mehr damit rechnen müssen, dass sein Drogenkonsum seine Fahrsicherheit noch beeinträchtigen konnte, so dass sich ein fahrlässiges Handeln nicht feststellen lasse.

  • OLG Hamm, 05.04.2011 - 3 RVs 19/11

    Fahrlässigkeit bei einer Drogenfahrt unter Amfetamin

    Auszug aus AG Herne-Wanne, 09.08.2013 - 11 OWi 121/12
    Es genügt, wenn der Betroffene die Möglichkeit der fortdauernden, wenn auch womöglich subjektiv nicht spürbaren Rauschwirkung hätte erkennen können und müssen (OLG Hamm, Beschluss vom 05.11.2011, III-3 RVS 19/11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2014 - 2 O 19/14

    Cannabis-Gelegenheitskonsument; Fahreignung; Trennungsfähigkeit; Zeitabstand

    Ein anderer Gutachter lege dar, dass THC üblicherweise binnen sechs Stunden abgebaut werde, nach anderen Studien aber auch Abbauzeiten von 12 bis 46 Stunden möglich seien (unter Verweis auf ein Urteil des AG Herne-Wanne vom 9. August 2013 -11 OWi 54 Js 393/12 - 121/12, 11 OWi 121/12 -, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 13.03.2014 - 7 L 306/14

    Gutachtenaufforderung; Cannabis

    Dem steht auch nicht entgegen, dass das Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem rechtskräftigen Freispruch durch das Urteil des Amtsgerichts I. -X. vom 9. August 2013 (Az. 11 OWi-54 Js 393/12-121/12) abgeschlossen wurde.
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