Rechtsprechung
AG Herne-Wanne, 13.02.2012 - 3 F 329/11 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,88919) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- AG Herne-Wanne, 13.02.2012 - 3 F 329/11
- OLG Hamm, 06.09.2012 - 3 WF 74/12
Wird zitiert von ...
- AG Hamm, 28.03.2014 - 3 F 37/14
Gewöhnlicher Aufenthalt
In dem vom Vater im Dezember 2011 eingeleiteten Rückführungsverfahren AG Hamm, Az. 3 F 329/11 einigten die Eltern sich am 23.01.2012, dass unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich hatten und der Vater mit dem Auslandsumzug nicht einverstanden war, so dass die österreichischen Gerichte über den Lebensmittelpunkt der Kinder zu entscheiden hatten, darauf, dass die Mutter bis zum 13.02.2012 mit den Kinder in die Umgebung von T eine Wohnung nehmen sollte bis die Zukunftsperspektive durch Einigung oder Gerichtsentscheidung geklärt war.