Rechtsprechung
   AG Herne-Wanne, 18.12.2003 - 3 F 129/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,35462
AG Herne-Wanne, 18.12.2003 - 3 F 129/99 (https://dejure.org/2003,35462)
AG Herne-Wanne, Entscheidung vom 18.12.2003 - 3 F 129/99 (https://dejure.org/2003,35462)
AG Herne-Wanne, Entscheidung vom 18. Dezember 2003 - 3 F 129/99 (https://dejure.org/2003,35462)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,35462) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Hamm, 14.07.2005 - 3 UF 10/04

    Kriterien für die Bestimmung einer angemessenen Höhe des

    Die Akten des Amtsgerichts Herne-Wanne 3 F 129/99 EA, 3 F 129/99 PKV EA und 3 F 225/00 waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

    Dies findet Bestätigung in der Eröffnung eines Kontos bei der C2 H E2 M2 und einer Einzahlung eines Betrages von 635.000,--DM am 23.02.1999, den er sodann am 26.02.1999 in verschiedenen Fonds investierte (Kopien des Kontoauszugs Kontokorrent-Konto 30-843688-16 sowie der Kaufbelege der C2 H E2 M2 vom 26.02.1999 - Bl. 68 im Verfahren 3 F 129/99 PKV-EA).

    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Renten des Beklagten jeweils nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind und solchermaßen ausweislich des Einkommensteuerbescheides für 1999 (Bl. 197f. BA 3 F 129/99 EA) lediglich Einkünfte in Höhe von 1.205,--DM darstellten, sowie unter Berücksichtigung steuerlich relevanter negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (1.912,--DM) ergäbe sich nach Abzug des seinerzeitigen Sparer-Freibetrages von 7.524,--DM ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens rund 56.500,--DM, wobei die (beschränkt abziehbaren) Sonderausgaben sogar noch unbeachtet blieben.

    Dass die Klägerin hinsichtlich ihres eigenen Vermögens unwahre Angaben gemacht hat, steht indes nicht fest: In diesem Zusammenhang geht es insbesondere um die Äußerung der Klägerin im einstweiligen Anordnungsverfahren (3 F 129/99 EA) vom 18.04.1999, wonach sie nie ein eigenes Konto gehabt habe.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht