Rechtsprechung
AG Herne-Wanne, 18.12.2003 - 3 F 129/99 |
Verfahrensgang
- AG Herne-Wanne, 18.12.2003 - 3 F 129/99
- OLG Hamm, 14.07.2005 - 3 UF 10/04
- BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 14.07.2005 - 3 UF 10/04
Kriterien für die Bestimmung einer angemessenen Höhe des …
Die Akten des Amtsgerichts Herne-Wanne 3 F 129/99 EA, 3 F 129/99 PKV EA und 3 F 225/00 waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.Dies findet Bestätigung in der Eröffnung eines Kontos bei der C2 H E2 M2 und einer Einzahlung eines Betrages von 635.000,--DM am 23.02.1999, den er sodann am 26.02.1999 in verschiedenen Fonds investierte (Kopien des Kontoauszugs Kontokorrent-Konto 30-843688-16 sowie der Kaufbelege der C2 H E2 M2 vom 26.02.1999 - Bl. 68 im Verfahren 3 F 129/99 PKV-EA).
Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Renten des Beklagten jeweils nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern sind und solchermaßen ausweislich des Einkommensteuerbescheides für 1999 (Bl. 197f. BA 3 F 129/99 EA) lediglich Einkünfte in Höhe von 1.205,--DM darstellten, sowie unter Berücksichtigung steuerlich relevanter negativer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (1.912,--DM) ergäbe sich nach Abzug des seinerzeitigen Sparer-Freibetrages von 7.524,--DM ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens rund 56.500,--DM, wobei die (beschränkt abziehbaren) Sonderausgaben sogar noch unbeachtet blieben.
Dass die Klägerin hinsichtlich ihres eigenen Vermögens unwahre Angaben gemacht hat, steht indes nicht fest: In diesem Zusammenhang geht es insbesondere um die Äußerung der Klägerin im einstweiligen Anordnungsverfahren (3 F 129/99 EA) vom 18.04.1999, wonach sie nie ein eigenes Konto gehabt habe.