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   AG Herne-Wanne, 23.04.2012 - 7 M 396/12   

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https://dejure.org/2012,28627
AG Herne-Wanne, 23.04.2012 - 7 M 396/12 (https://dejure.org/2012,28627)
AG Herne-Wanne, Entscheidung vom 23.04.2012 - 7 M 396/12 (https://dejure.org/2012,28627)
AG Herne-Wanne, Entscheidung vom 23. April 2012 - 7 M 396/12 (https://dejure.org/2012,28627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fragerecht des Gläubigers bei der Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung; Ergänzung einer eidesstattlichen Versicherung bzgl. Unterhaltspflichten gegenüber der Ex-Ehefrau des Schuldners

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 357; ZPO § 397; ZPO § 900 Abs. 1 S. 4
    Fragerecht des Gläubigers bei der Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung; Ergänzung einer eidesstattlichen Versicherung bzgl. Unterhaltspflichten gegenüber der Ex-Ehefrau des Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Düsseldorf, 15.11.2010 - 19 T 175/10

    Berücksichtigung eines Kindes bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des

    Auszug aus AG Herne-Wanne, 23.04.2012 - 7 M 396/12
    Es kommt insofern nicht nur auf das Bestehen einer Unterhaltsverpflichtung an, sondern darauf, ob der Schuldner tatsächlich Unterhaltsleistungen erbringt, vgl. dazu: LG Düsseldorf, Beschl. v. 15.11.2010, 19 T 175/10 und LG Amberg, Beschl. v. 12.08.2011, 33 T 782/11 mit Verweis auf MüKo - Smid , ZPO, § 850 c Rn. 11; Zöller, aaO., § 850 c Rn. 5).
  • LG Essen, 29.08.2008 - 16a T 69/08

    Umfang des Fragerechts des Gläubigers bzw. der Offenbarungspflicht des Schuldners

    Auszug aus AG Herne-Wanne, 23.04.2012 - 7 M 396/12
    Hieraus leitet sich auch das Recht des Gläubigers ab, Fragen - insbesondere auch solche, die über das amtliche Formular hinaus gehen - schriftlich einzureichen, damit der Schuldner diese zur Vervollständigung des Vermögensbildes beantworten kann (vgl. LG Essen, Beschl. v. 29.08.2008, 16a T 69/08; Zöller-Stöber, ZPO, § 900 Rn. 29).
  • LG Amberg, 12.08.2011 - 33 T 782/11

    Zwangsvollstreckung: Berücksichtigungsfähigkeit von unterhaltsberechtigten

    Auszug aus AG Herne-Wanne, 23.04.2012 - 7 M 396/12
    Es kommt insofern nicht nur auf das Bestehen einer Unterhaltsverpflichtung an, sondern darauf, ob der Schuldner tatsächlich Unterhaltsleistungen erbringt, vgl. dazu: LG Düsseldorf, Beschl. v. 15.11.2010, 19 T 175/10 und LG Amberg, Beschl. v. 12.08.2011, 33 T 782/11 mit Verweis auf MüKo - Smid , ZPO, § 850 c Rn. 11; Zöller, aaO., § 850 c Rn. 5).
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