Rechtsprechung
AG Herne-Wanne, 23.04.2012 - 7 M 396/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fragerecht des Gläubigers bei der Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung; Ergänzung einer eidesstattlichen Versicherung bzgl. Unterhaltspflichten gegenüber der Ex-Ehefrau des Schuldners
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 357; ZPO § 397; ZPO § 900 Abs. 1 S. 4
Fragerecht des Gläubigers bei der Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung; Ergänzung einer eidesstattlichen Versicherung bzgl. Unterhaltspflichten gegenüber der Ex-Ehefrau des Schuldners - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Düsseldorf, 15.11.2010 - 19 T 175/10
Berücksichtigung eines Kindes bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des …
Auszug aus AG Herne-Wanne, 23.04.2012 - 7 M 396/12
Es kommt insofern nicht nur auf das Bestehen einer Unterhaltsverpflichtung an, sondern darauf, ob der Schuldner tatsächlich Unterhaltsleistungen erbringt, vgl. dazu: LG Düsseldorf, Beschl. v. 15.11.2010, 19 T 175/10 und LG Amberg, Beschl. v. 12.08.2011, 33 T 782/11 mit Verweis auf MüKo - Smid , ZPO, § 850 c Rn. 11; Zöller, aaO., § 850 c Rn. 5). - LG Essen, 29.08.2008 - 16a T 69/08
Umfang des Fragerechts des Gläubigers bzw. der Offenbarungspflicht des Schuldners …
Auszug aus AG Herne-Wanne, 23.04.2012 - 7 M 396/12
Hieraus leitet sich auch das Recht des Gläubigers ab, Fragen - insbesondere auch solche, die über das amtliche Formular hinaus gehen - schriftlich einzureichen, damit der Schuldner diese zur Vervollständigung des Vermögensbildes beantworten kann (vgl. LG Essen, Beschl. v. 29.08.2008, 16a T 69/08;… Zöller-Stöber, ZPO, § 900 Rn. 29). - LG Amberg, 12.08.2011 - 33 T 782/11
Zwangsvollstreckung: Berücksichtigungsfähigkeit von unterhaltsberechtigten …
Auszug aus AG Herne-Wanne, 23.04.2012 - 7 M 396/12
Es kommt insofern nicht nur auf das Bestehen einer Unterhaltsverpflichtung an, sondern darauf, ob der Schuldner tatsächlich Unterhaltsleistungen erbringt, vgl. dazu: LG Düsseldorf, Beschl. v. 15.11.2010, 19 T 175/10 und LG Amberg, Beschl. v. 12.08.2011, 33 T 782/11 mit Verweis auf MüKo - Smid , ZPO, § 850 c Rn. 11; Zöller, aaO., § 850 c Rn. 5).