Rechtsprechung
   AG Hersbruck, 14.10.2016 - 3 C 876/16   

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https://dejure.org/2016,58259
AG Hersbruck, 14.10.2016 - 3 C 876/16 (https://dejure.org/2016,58259)
AG Hersbruck, Entscheidung vom 14.10.2016 - 3 C 876/16 (https://dejure.org/2016,58259)
AG Hersbruck, Entscheidung vom 14. Oktober 2016 - 3 C 876/16 (https://dejure.org/2016,58259)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW

    VHB 2010 § 3 Nr. 2 lit. c, § 6 Nr. 3 lit. b, lit. d

  • rewis.io

    Hausratversicherungsschutz bei Sammelgaragen einer Wohnungseigentumsanlage

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Kein Versicherungsschutz für in einer Sammelgarage aufbewahrten Hausrat

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 08.10.2013 - 6 U 88/13

    Zum Nachweis des Einschleichens oder Sichverborgenhaltens bei einem behauptete

    Auszug aus AG Hersbruck, 14.10.2016 - 3 C 876/16
    Unter Einschleichen ist ein heimliches Eindringen zu verstehen, bei dem der Täter sich der Wahrnehmung anderer durch besondere Vorsichtsmaßnahmen entzieht (KG Berlin, Beschluss vom 08.10.2013, 6 U 88/13).

    Dieser Begriff gilt nicht nur im strafrechtlichen Bereich, sondern auch bei der Auslegung der Versicherungsbedingungen, weil er sich aus der Wortbedeutung des Einschleichens herausgebildet hat und auch von einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnismöglichkeiten es bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen ankommt, so verstanden wird (KG Berlin, Beschluss vom 08.10.2013, 6 U 88/13).

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 88/13

    Rechtsschutzversicherung für fremde Rechnung: Leistungspflicht bei Deckungszusage

    Auszug aus AG Hersbruck, 14.10.2016 - 3 C 876/16
    Allgemeine Versicherungsbedingungen sind nach ständiger Rechtsprechung so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH, VersR 2014, 1118 m.w.N.).
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