Rechtsprechung
AG Hersbruck, 23.08.2012 - 3 C 461/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darlegung eines Rechtsschutzbedürfnisses bei Klage auf künftige Wohnungsräumung
- mietrechtsiegen.de
Klage neuer Vermieter auf Räumung Wohnung nach Eigenbedarfskündigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 259
Darlegung eines Rechtsschutzbedürfnisses bei Klage auf künftige Wohnungsräumung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Wann liegt die Besorgnis nicht rechtzeitiger Räumung vor?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann liegt die Besorgnis nicht rechtzeitiger Räumung vor? (IMR 2013, 1057)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Karlsruhe, 10.06.1983 - 9 REMiet 1/83
Räumungsklage; Widerspruchsfrist; Zulässigkeit der Räumungsklage; Erleichterte …
Auszug aus AG Hersbruck, 23.08.2012 - 3 C 461/12
Die Beklagte ist auch nicht verpflichtet, sich vor Ablauf der Widerspruchsfrist zu ihrer Räumungsbereitschaft zu äußern (Musielak ZPO, 9. Auflage 2012, § 259 Rn 5, 0LG Karlsruhe, Rechtsentscheid vom 10.06.1983, Az.: 9 ReMiet 1/83).