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   AG Hersbruck, 27.02.2017 - 5 C 1009/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,70741
AG Hersbruck, 27.02.2017 - 5 C 1009/16 (https://dejure.org/2017,70741)
AG Hersbruck, Entscheidung vom 27.02.2017 - 5 C 1009/16 (https://dejure.org/2017,70741)
AG Hersbruck, Entscheidung vom 27. Februar 2017 - 5 C 1009/16 (https://dejure.org/2017,70741)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 256
    Auszahlungsbetrag aus fondgebundener Kapital-Rentenversicherung ist kapitalmarktgebunden

  • rewis.io

    Auszahlungsbetrag aus fondgebundener Kapital-Rentenversicherung ist kapitalmarktgebunden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 27.06.2016 - 8 U 2633/14

    Einordnung einer fondsgebundenen Lebensversicherung als Kapitalanlagegeschäft

    Auszug aus AG Hersbruck, 27.02.2017 - 5 C 1009/16
    Sowohl der Bundesgerichtshof (BGH NJW 2012, 3647 ff) als auch das OLG Köln (NJOZ 2015, 303 ff) und das OLG Nürnberg (MDR 2016, 1144 ff) hatten zu klären, ob fondsgebundene Lebensversicherungen Kapitalanlagen sind oder nicht, jedoch unter völlig anderem Aspekt.

    Das ist z.B. dann der Fall, wenn für die Vertragslaufzeit nur eine Todesfallleistung von mindestens 101 % vereinbart ist (vgl. Die oben zitierten Entscheidungen, insbesondere OLG Nürnberg MDR 2016, 1144 ff).

  • OLG Köln, 31.01.2014 - 20 U 156/13

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung von

    Auszug aus AG Hersbruck, 27.02.2017 - 5 C 1009/16
    Sowohl der Bundesgerichtshof (BGH NJW 2012, 3647 ff) als auch das OLG Köln (NJOZ 2015, 303 ff) und das OLG Nürnberg (MDR 2016, 1144 ff) hatten zu klären, ob fondsgebundene Lebensversicherungen Kapitalanlagen sind oder nicht, jedoch unter völlig anderem Aspekt.
  • LG Paderborn, 21.01.2015 - 5 S 49/14

    Deckung der Kosten des beabsichtigten Rechtsstreits gegen eine Lebensversicherung

    Auszug aus AG Hersbruck, 27.02.2017 - 5 C 1009/16
    Offensichtlicher und auf für Versicherungsnehmer erkennbarer Sinn und Zweck der Regelung des § 3 Abs. 2 g der Versicherungsbedingungen ist es, den Rechtsschutz für solche Risiken auszuschließen, die besonders kostenträchtig sind und zu häufigen Rechtsstreitigkeiten führen (vgl. LG Paderborn - Urt. V, 21.1.2015 - Az.: 5 S 49/14 m.w.N.).
  • BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11

    Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen

    Auszug aus AG Hersbruck, 27.02.2017 - 5 C 1009/16
    Sowohl der Bundesgerichtshof (BGH NJW 2012, 3647 ff) als auch das OLG Köln (NJOZ 2015, 303 ff) und das OLG Nürnberg (MDR 2016, 1144 ff) hatten zu klären, ob fondsgebundene Lebensversicherungen Kapitalanlagen sind oder nicht, jedoch unter völlig anderem Aspekt.
  • LG Nürnberg-Fürth, 31.01.2018 - 2 S 1925/17

    Kein Deckungsausschluss für fondsgebundene Lebensversicherungen und

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Hersbruck vom 27.02.2017, Az. 5 C 1009/16, abgeändert:.
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