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   AG Hildesheim, 07.08.2008 - 47 C 119/08   

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https://dejure.org/2008,11543
AG Hildesheim, 07.08.2008 - 47 C 119/08 (https://dejure.org/2008,11543)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 07.08.2008 - 47 C 119/08 (https://dejure.org/2008,11543)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 07. August 2008 - 47 C 119/08 (https://dejure.org/2008,11543)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ampelanlage - Umschalten und Auffahrunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftung - Hartes Bremsen bei gelber Ampel ist erlaubt

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Abruptes Abbremsen vor "gelber" Ampel

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall nach scharfem Abbremsen an gelber Ampel

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Auffahrunfall an einer Kreuzung: - Schaltet die Ampel auf "Gelb", ist abruptes Abbremsen erlaubt!

  • soldan.de PDF (Rechtsprechungsübersicht)

    Auffahrunfall auf abbremsendes Fahrzeug wegen einer umspringenden Verkehrsampel

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3365
  • NZV 2009, 38 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 03.05.1982 - 12 U 123/82

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall an einer auf Gelb umschaltenden Ampel

    Auszug aus AG Hildesheim, 07.08.2008 - 47 C 119/08
    Gerade vor Lichtzeichenanlagen ist jederzeit wegen der Möglichkeit eines Umschaltens der Anlage mit einem plötzlichen Abbremsen von Vorausfahrenden zu rechnen (vgl. LG Landau, Urteil vom 31.08.2004, 1 S 109/04; OLG Düsseldorf, DAR 1975, 303; KG Berlin, VM 1983, 13; Hentschel- König , Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage München 2007, § 4 StVO Rn. 7, 11; Geigel- Zieres , Der Haftpflichtprozess, 25. Auflage München 2008, 27. Kap. Rn. 146).

    Das Gebot des Gelblichts, sofort abzubremsen, gilt allerdings - nur - dann nicht, wenn sich der betreffende Fahrzeugführer mit seinem Fahrzeug bei Umschalten der Wechsellichtzeichenanlage von Grün auf Gelb bereits so nah an der Haltelinie befindet, dass er sein Fahrzeug bei einem - auch starken - Bremsen nicht mehr vor dem unmittelbaren Kreuzungsbereich zu Stillstand bringen könnte (vgl. OLG Düsseldorf, DAR 1975, 303; KG Berlin, VM 1983, 13; Hentschel- König , Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage München 2007, § 4 StVO Rn. 11, § 37 StVO Rn. 48; Geigel- Zieres , Der Haftpflichtprozess, 25. Auflage München 2008, 27. Kap. Rn. 737).

    c) Mithin haften bei Unfallsituationen wie der vorliegenden der Auffahrende und dessen Haftpflichtversicherung in vollem Umfang für die erstattungsfähigen Unfallschäden (vgl. KG Berlin, VM 1983, 13, Hentschel- König , Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage München 2007, § 4 StVO Rn. 17; Grünenberg , Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, 10. Auflage München 2007, Rn. 118).

  • LG Landau/Pfalz, 31.08.2004 - 1 S 109/04

    Haftung bei Kfz-Unfall: Umspringen der Ampel von "grün" auf "gelb" und

    Auszug aus AG Hildesheim, 07.08.2008 - 47 C 119/08
    Bereits der "Beweis des ersten Anscheins" spricht deshalb für ein Verschulden des Klägers (vgl. LG Landau, Urteil vom 31.08.2004, 1 S 109/04).

    Gerade vor Lichtzeichenanlagen ist jederzeit wegen der Möglichkeit eines Umschaltens der Anlage mit einem plötzlichen Abbremsen von Vorausfahrenden zu rechnen (vgl. LG Landau, Urteil vom 31.08.2004, 1 S 109/04; OLG Düsseldorf, DAR 1975, 303; KG Berlin, VM 1983, 13; Hentschel- König , Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage München 2007, § 4 StVO Rn. 7, 11; Geigel- Zieres , Der Haftpflichtprozess, 25. Auflage München 2008, 27. Kap. Rn. 146).

  • OLG Frankfurt, 02.03.2006 - 3 U 220/05

    Verkehrsunfallhaftung: Alleinverschulden eines grundlos nach einem Ampelstart

    Auszug aus AG Hildesheim, 07.08.2008 - 47 C 119/08
    Es liegt mithin kein atypischer Geschehensablauf vor, der den Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden des Beklagten zu 1) entkräftet, zumal der Kläger - wie nachstehend näher dargelegt wird - nicht ohne zwingenden Grund stark abbremste (zur Erschütterung des Anscheinsbeweises bei grundlosem Abbremsen vgl. OLG Frankfurt, NJW 2007, 87).
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