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   AG Hildesheim, 08.08.2014 - 84 C 9/14   

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https://dejure.org/2014,31922
AG Hildesheim, 08.08.2014 - 84 C 9/14 (https://dejure.org/2014,31922)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 08.08.2014 - 84 C 9/14 (https://dejure.org/2014,31922)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 08. August 2014 - 84 C 9/14 (https://dejure.org/2014,31922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Fernabsatzvertrag - Recht zum Widerruf eines Anwaltsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Offenbach, 09.10.2013 - 380 C 45/13

    Anwendung der Regeln über den Fernabsatz auf den Anwaltsvertrag

    Auszug aus AG Hildesheim, 08.08.2014 - 84 C 9/14
    Letzteres wird dann angenommen, wenn der Unternehmer sich Techniken der Fernkommunikation systematisch zunutze macht und die intendierten Geschäfte sich dem Gesamtbild nach als typische Distanzgeschäfte darstellen (OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2011 -31 U 162/10 - juris Rn. 15 ; AG Offenbach, Urteil vom 09.10.2013 - 380 C 45/13 juris Rn. 41; Wendehorst, in: MüKo, BGB, 6. Aufl. 2012, § 312 b Rn. 58).
  • OLG Hamm, 14.03.2011 - 31 U 162/10
    Auszug aus AG Hildesheim, 08.08.2014 - 84 C 9/14
    Letzteres wird dann angenommen, wenn der Unternehmer sich Techniken der Fernkommunikation systematisch zunutze macht und die intendierten Geschäfte sich dem Gesamtbild nach als typische Distanzgeschäfte darstellen (OLG Hamm, Urteil vom 14.03.2011 -31 U 162/10 - juris Rn. 15 ; AG Offenbach, Urteil vom 09.10.2013 - 380 C 45/13 juris Rn. 41; Wendehorst, in: MüKo, BGB, 6. Aufl. 2012, § 312 b Rn. 58).
  • BGH, 10.03.1960 - II ZR 56/59

    Anfechtungsklage gegen Genossenschaft

    Auszug aus AG Hildesheim, 08.08.2014 - 84 C 9/14
    Die Wirksamkeit der Klage wird daher nicht durch eine fehlende Benennung der Vertreter berührt (BGHZ 32, 114 [118]).
  • AG Brandenburg, 13.10.2017 - 31 C 244/16

    Anwaltsvertrag, Widerrufsrecht, Fernabsatzvertrag

    Zu diesem Zeitpunkt standen auch alle wesentlichen Punkte dieses Vertrags fest ( AG Hildesheim , Urteil vom 08.08.2014, Az.: 84 C 9/14, u.a. in: VuR 2015, Seite 396 ).

    Voraussetzung hierfür ist nur, dass sich der Rechtsanwalt Techniken der Kommunikation systematisch zu Nutze macht, um seine Geschäfte insgesamt als Distanzgeschäfte abzuwickeln ( AG Düsseldorf , Urteil vom 16.11.2016, Az.: 24 C 303/15, u.a. in: AnwBl 2017, Seite 92; AG Hildesheim , Urteil vom 08.08.2014, Az.: 84 C 9/14, u.a. in: VuR 2015, Seite 396; AG Offenbach , Urteil vom 09.10.2013, Az.: 380 C 45/13, u.a. in: ZAP Fach 23, Seiten 977 ff. ).

  • AG Düsseldorf, 16.11.2016 - 24 C 303/15

    Berechtigung einer Gebührenrechnung; Widerruf eines Vertrags

    Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Unternehmer Techniken der Kommunikation systematisch zu Nutze macht, um seine Geschäfte insgesamt als Distanzgeschäfte abzuwickeln (AG Hildesheim Urteil vom 08.08.2014, Az. 84 C 9/14; AG Offenbach Urteil vom 09.10.2015, Az. 380 C 45/13).
  • AG Düsseldorf, 08.05.2017 - 54 C 32/17

    Anwendung der Regelungen über den Widerruf von Fernabsatzverträgen auf

    Ein bloßer Internetauftritt wurde dabei allerdings nicht als ausreichend angesehen, vielmehr soll erforderlich sein, dass die betroffene Kanzlei den Internetauftritt sowohl für Anbahnung, Abschluss und Durchführung des Vertrages nutzt und dadurch durch systematisches Nutzen von Fernkommunikation den eigentlichen Charakter des Anwaltsvertrages, der normalerweise kein typisches Distanzgeschäft darstellt, aufhebt (AG Hildesheim, Urteil vom 08.08.2014 - 84 C 9/14; AG Offenbach Urteil vom 09.10.2013 - 380 C 45/13).
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