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   AG Hildesheim, 25.09.2008 - 47 C 185/08   

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https://dejure.org/2008,34121
AG Hildesheim, 25.09.2008 - 47 C 185/08 (https://dejure.org/2008,34121)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 25.09.2008 - 47 C 185/08 (https://dejure.org/2008,34121)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 25. September 2008 - 47 C 185/08 (https://dejure.org/2008,34121)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Haftung des Augenoptikers: Werkvertragliche Ansprüche wegen Mangelhaftigkeit einer Brille aufgrund eines Fehlers bei Durchführung einer Sehstärkenbestimmung durch den Optiker; Verjährung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 634a Abs 1 Nr 1 BGB
    Anfertigung; Arbeitsergebnis; Augenoptiker; Augenschmerz; Brille; Erfolg; Fehler; Fehlsichtigkeit; Geringfügigkeitsgrenze; Haftung; Hemmung; Herstellung; Kopfschmerz; Mangel; Mangelhaftigkeit; Meinungsaustausch; Mängelanspruch; Optiker; Refraktion; Schadensersatz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Mönchengladbach, 19.12.2002 - 5 C 243/02

    Verteilung der Beweislast für das Vorliegen eines Fehlers bei einer

    Auszug aus AG Hildesheim, 25.09.2008 - 47 C 185/08
    Mängelansprüche wie die, die von den Klägern geltend gemacht werden, bestimmen sich also allein nach den §§ 631 ff. BGB (ebenso Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 27.05.2003, 5 C 587/01; Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 19.12.2002, 5 C 243/02; Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 31.03.2000, 31 C 9405/99, NJW-RR 2001, 992).
  • AG Nürnberg, 31.03.2000 - 31 C 9405/99

    Qualifizierung eines Vertrags mit einem Augenoptiker zur Herstellung einer

    Auszug aus AG Hildesheim, 25.09.2008 - 47 C 185/08
    Mängelansprüche wie die, die von den Klägern geltend gemacht werden, bestimmen sich also allein nach den §§ 631 ff. BGB (ebenso Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 27.05.2003, 5 C 587/01; Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 19.12.2002, 5 C 243/02; Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 31.03.2000, 31 C 9405/99, NJW-RR 2001, 992).
  • AG Mönchengladbach, 27.05.2003 - 5 C 587/01

    Fehlerhaftigkeit einer Refraktionsbestimmung; Schadensersatz wegen Verletzung der

    Auszug aus AG Hildesheim, 25.09.2008 - 47 C 185/08
    Mängelansprüche wie die, die von den Klägern geltend gemacht werden, bestimmen sich also allein nach den §§ 631 ff. BGB (ebenso Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 27.05.2003, 5 C 587/01; Amtsgericht Mönchengladbach, Urteil vom 19.12.2002, 5 C 243/02; Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 31.03.2000, 31 C 9405/99, NJW-RR 2001, 992).
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05

    Begriff des Verhandelns

    Auszug aus AG Hildesheim, 25.09.2008 - 47 C 185/08
    Allenfalls das Antwortschreiben der Beklagten vom 21.05.2008 könnte den Beginn der Aufnahme von Verhandlungen markieren, doch ist auch dies mehr als fraglich, da für Verhandlungen im Sinne des § 203 BGB ein Meinungsaustausch in der Sache erforderlich ist (vgl. BGH, NJW 2007, 587; Palandt- Heinrichs , 67. Aufl. 2008, § 203 Rn. 2 m.w.N.), mit diesem Schreiben aber gerade keine Erklärung zur Sache abgegeben wurde.
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