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   AG Hildesheim, 28.02.2020 - 19 C 99/18   

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https://dejure.org/2020,54104
AG Hildesheim, 28.02.2020 - 19 C 99/18 (https://dejure.org/2020,54104)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 28.02.2020 - 19 C 99/18 (https://dejure.org/2020,54104)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 28. Februar 2020 - 19 C 99/18 (https://dejure.org/2020,54104)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Werkstattrisiko liegt beim Schädiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Düsseldorf, 21.11.2014 - 37 C 11789/11

    Schadensersatzansprüche eines Geschädigten aufgrund eines Verkehrsunfalls bzgl.

    Auszug aus AG Hildesheim, 28.02.2020 - 19 C 99/18
    Dies darf nicht zulasten des Geschädigten gehen, welcher ansonsten einen Teil seiner aufgewendeten Kosten nicht ersetzt bekommen würde (AG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2014 - 37 C 11789/11 - BeckRS 2014, 23607, beck-online; BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73 - NJW 1975, 160, beck-online).

    Die etwaigen Mehrkosten sind gering und stehen im Zusammenhang zum Unfallschaden, sodass die Beklagte sie dem Kläger zu ersetzen hat (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2014 - 37 C 11789/11 - a. a. O.).

  • LG Hagen, 04.12.2009 - 8 O 97/09

    Pflicht des Unfallverursachers zum Ersatz eines im Zuge der Reparatur des

    Auszug aus AG Hildesheim, 28.02.2020 - 19 C 99/18
    Die Ersatzfähigkeit von unnötigen Mehraufwendungen ist nur ausnahmsweise dann ausgeschlossen, wenn dem Dritten ein äußerst grobes Verschulden zur Last fällt, so dass die Mehraufwendungen dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen sind (LG Hagen, Urteil vom 04.12.2009 - 8 O 97/09 -BeckRS 2010, 672, beck-online).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus AG Hildesheim, 28.02.2020 - 19 C 99/18
    Dies darf nicht zulasten des Geschädigten gehen, welcher ansonsten einen Teil seiner aufgewendeten Kosten nicht ersetzt bekommen würde (AG Düsseldorf, Urteil vom 21.11.2014 - 37 C 11789/11 - BeckRS 2014, 23607, beck-online; BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73 - NJW 1975, 160, beck-online).
  • LG Hamburg, 04.06.2013 - 302 O 92/11

    Verursacher eines Verkehrsunfalls trägt grundsätzlich Werkstattrisiko

    Auszug aus AG Hildesheim, 28.02.2020 - 19 C 99/18
    Zu den in den Verantwortungsbereich des Schädigers fallenden Mehrkosten gehören auch Kosten für unnötige Zusatzarbeiten, welche durch die Werkstatt ausgeführt wurden (LG Hamburg, Urteil vom 04. Juni 2013 - 302 O 92/11 -, Rn. 23, juris).
  • AG Gifhorn, 01.04.2022 - 33 C 639/21
    Denn zu den in den Verantwortungsbereich des Schädigers fallenden Mehrkosten gehören auch Kosten für unnötige Zusatzarbeiten, welche durch die Werkstatt ausgeführt wurden (LG Hamburg, Urt. v. 04.06.2013, Az. 302 O 92/11; AG Hildesheim, 28.02.2020, Az. 19 C 99/18).
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