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   AG Hildesheim, 29.04.2015 - 86 C 2/15   

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https://dejure.org/2015,30820
AG Hildesheim, 29.04.2015 - 86 C 2/15 (https://dejure.org/2015,30820)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 29.04.2015 - 86 C 2/15 (https://dejure.org/2015,30820)
AG Hildesheim, Entscheidung vom 29. April 2015 - 86 C 2/15 (https://dejure.org/2015,30820)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Anwaltsblatt

    § 675 BGB, § 666 BGB, § 86 VVG
    Rechtsschutzversicherer hat keinen Anspruch auf Auskunft über Mandatsverlauf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 675 BGB, § 666 BGB, § 86 VVG
    Rechtsschutzversicherer hat keinen Anspruch auf Auskunft über Mandatsverlauf

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 675 BGB, § 666 BGB, § 86 VVG
    Rechtsschutzversicherer hat keinen Anspruch auf Auskunft über Mandatsverlauf

Papierfundstellen

  • AnwBl 2015, 903
  • AnwBl Online 2015, 570
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bochum, 26.06.2012 - 11 S 150/11

    Auszahlungsanspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag gegen einen Rechtsanwalt

    Auszug aus AG Hildesheim, 29.04.2015 - 86 C 2/15
    Der Prozessbevollmächtigte ist in einem solchen Fall dem Rechtsschutzversicherer zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung über die Verwendung der durch die Klägerin gezahlten Beträge und auch über erhaltene Zahlungen im Kostenfestsetzungsverfahren verpflichtet (vgl. LG Bochum, Urteil vom 26.06.2012, Az.: I-11 S 150/11, 11 S 150/11).
  • AnwG Frankfurt/Main, 23.11.2011 - IV AG 69/11

    Kein Auskunftsanspruch der Rechtsschutzversicherung

    Auszug aus AG Hildesheim, 29.04.2015 - 86 C 2/15
    a) Einem Rechtsschutzversicherer steht nach §§ 675, 666 BGB, § 86 VVG gegen Prozessbevollmächtigte eines Versicherungsnehmers, die die Kostenabwicklung übernommen haben, die also von dem Versicherungsnehmer mit den mit den Deckungsanfragen und der Zahlungsabwicklung nebst Anforderung von Kosten bei dem Rechtsschutzversicherer betraut waren, schon grds. nur ein Anspruch auf Erteilung von Auskünften über die kostenmäßige Abwicklung des Verfahrens zu (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.1980, Az.: 4 U 48/79; eine kurze Darstellung des Streitstandes zur Frage der Verpflichtung von Rechtsanwälten gegenüber dem Rechtsschutzversicherer zur Auskunft über den Mandatsverlauf findet sich in Anwaltsgericht Frankfurt, Urteil vom 23.11.2011, Az.: IV AG 69/11, IV AG 69/11 - 4 EV 231/11).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1980 - 4 U 48/79
    Auszug aus AG Hildesheim, 29.04.2015 - 86 C 2/15
    a) Einem Rechtsschutzversicherer steht nach §§ 675, 666 BGB, § 86 VVG gegen Prozessbevollmächtigte eines Versicherungsnehmers, die die Kostenabwicklung übernommen haben, die also von dem Versicherungsnehmer mit den mit den Deckungsanfragen und der Zahlungsabwicklung nebst Anforderung von Kosten bei dem Rechtsschutzversicherer betraut waren, schon grds. nur ein Anspruch auf Erteilung von Auskünften über die kostenmäßige Abwicklung des Verfahrens zu (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.01.1980, Az.: 4 U 48/79; eine kurze Darstellung des Streitstandes zur Frage der Verpflichtung von Rechtsanwälten gegenüber dem Rechtsschutzversicherer zur Auskunft über den Mandatsverlauf findet sich in Anwaltsgericht Frankfurt, Urteil vom 23.11.2011, Az.: IV AG 69/11, IV AG 69/11 - 4 EV 231/11).
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