Rechtsprechung
AG Hof, 04.10.2016 - 17 C 1496/15 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3)
- LG Hof, 05.05.2017 - 22 S 59/16
Kein Gebührenanspruch ohne Kostenzusage durch Rechtsschutzversicherer
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Hof vom 04.10.2016, Az. 17 C 1496/15 , wird zurückgewiesen.den Beklagten unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Hof vom 04.10.2016 - 17 C 1496/15 - zu verurteilen, an die Klägerin 2.028,36 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
das Urteil des Amtsgerichts Hof vom 04.10.2016 - 17 C 1496/15 - und das Verfahren gemäß § 538 Abs. 2 ZPO aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht Hof zurückzuverweisen.
- LG Hof, 01.06.2017 - 22 S 59/16
Kein Gebührenanspruch ohne Kostenzusage durch Rechtsschutzversicherer
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Hof vom 04.10.2016, Az. 17 C 1496/15, wird zurückgewiesen.den Beklagten unter Abänderung des Urteils des Amtsgerichts Hof vom 04.10.2016 - 17 C 1496/15 - zu verurteilen, an die Klägerin 2.028,36 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
das Urteil des Amtsgerichts Hof vom 04.10.2016 - 17 C 1496/15 - und das Verfahren gemäß § 538 Abs. 2 ZPO aufzuheben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung an das Amtsgericht Hof zurückzuverweisen.
- VerfGH Bayern, 07.02.2019 - 60-VI-17
Überprüfung eines zivilgerichtlichen Berufungsurteils am Maßstab des …
- das Urteil des Landgerichts Hof vom 1. Juni 2017 Az. 22 S 59/16 (berichtigt durch Beschluss vom 21. Juli 2017), mit dem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen das klageabweisende Urteil des Amtsgerichts Hof vom 4. Oktober 2016 Az. 17 C 1496/15 zurückgewiesen wurde, sowie.