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   AG Hohenstein-Ernstthal, 28.02.2000 - 2 C 1774/99   

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https://dejure.org/2000,32611
AG Hohenstein-Ernstthal, 28.02.2000 - 2 C 1774/99 (https://dejure.org/2000,32611)
AG Hohenstein-Ernstthal, Entscheidung vom 28.02.2000 - 2 C 1774/99 (https://dejure.org/2000,32611)
AG Hohenstein-Ernstthal, Entscheidung vom 28. Februar 2000 - 2 C 1774/99 (https://dejure.org/2000,32611)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb der vollen Gläubigerstellung des Zessionars hinsichtlich der Forderung bei Abtretung gem. § 398 BGB; Mietwagenkosten als gem. § 249 S. 2 BGB zu ersetzender Haftungsaufwand bei Beschädigung eines Kraftfahrzeuges; Erstattungsfähigkeit der Kosten für die Anmietung eines ...

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  • OLG Karlsruhe, 23.06.1989 - 10 U 3/89

    Schadensersatz; Mietwagen; Pauschalpreis; Reparatur

    Auszug aus AG Hohenstein-Ernstthal, 28.02.2000 - 2 C 1774/99
    Überwiegend wird davon ausgegangen, daß in der Regel ein bis zwei Vergleichsangebote eingeholt werden sollen (BGH NJW 1985, 2640; OLG Karlsruhe DAR 1989, 420; OLG Hamm NJW-RR 1994, 923 [OLG Hamm 18.02.1994 - 9 U 210/93] ).

    Nur für den Fall einer erkennbar langen Mietdauer besteht, deshalb nach BGH NJW 1985, 2640 und OLG Karlsruhe DAR 1989, 420 eine Erkundigungspflicht.

  • BGH, 21.06.1985 - V ZR 134/84

    Angemessenheit einer Nachfrist; Bemessung der Frist bei Schwierigkeiten der

    Auszug aus AG Hohenstein-Ernstthal, 28.02.2000 - 2 C 1774/99
    Überwiegend wird davon ausgegangen, daß in der Regel ein bis zwei Vergleichsangebote eingeholt werden sollen (BGH NJW 1985, 2640; OLG Karlsruhe DAR 1989, 420; OLG Hamm NJW-RR 1994, 923 [OLG Hamm 18.02.1994 - 9 U 210/93] ).

    Nur für den Fall einer erkennbar langen Mietdauer besteht, deshalb nach BGH NJW 1985, 2640 und OLG Karlsruhe DAR 1989, 420 eine Erkundigungspflicht.

  • BGH, 30.11.1955 - VI ZR 95/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus AG Hohenstein-Ernstthal, 28.02.2000 - 2 C 1774/99
    Es ist jedoch anerkannt, daß zugunsten eines Dritten ein "pactum de non petendo" gemäß § 328 BGB vereinbaren kann (BGH JZ 1956, 119; RGZ 148, 263; Willoweit NJW 1974, 976).
  • RG, 23.09.1921 - II 61/21

    Abtretbarkeit; Einwendungen des Drittschuldners

    Auszug aus AG Hohenstein-Ernstthal, 28.02.2000 - 2 C 1774/99
    Grundsätzlich hat die Beklagte als Schuldnerin keine Einwendungen aus der der Abtretung zugrundeliegenden Sicherungsabrede (RGZ 102, 385; BGH NJW 1974, 185).
  • BGH, 30.11.1973 - V ZR 48/72
    Auszug aus AG Hohenstein-Ernstthal, 28.02.2000 - 2 C 1774/99
    Grundsätzlich hat die Beklagte als Schuldnerin keine Einwendungen aus der der Abtretung zugrundeliegenden Sicherungsabrede (RGZ 102, 385; BGH NJW 1974, 185).
  • OLG Hamm, 18.02.1994 - 9 U 210/93

    Hohe Mietwagenkosten; Schädiger; Geschädigter ; Erkundigungen nach günstigen

    Auszug aus AG Hohenstein-Ernstthal, 28.02.2000 - 2 C 1774/99
    Überwiegend wird davon ausgegangen, daß in der Regel ein bis zwei Vergleichsangebote eingeholt werden sollen (BGH NJW 1985, 2640; OLG Karlsruhe DAR 1989, 420; OLG Hamm NJW-RR 1994, 923 [OLG Hamm 18.02.1994 - 9 U 210/93] ).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus AG Hohenstein-Ernstthal, 28.02.2000 - 2 C 1774/99
    Zu ersetzen ist jedoch nur der Betrag, der objektiv erforderlich war, d.h. diejenigen Aufwendungen, die ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten machen würde (BGH NJW 1985, 2639).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Hohenstein-Ernstthal, 28.02.2000 - 2 C 1774/99
    Im Anschluß an das Gutachten von Prof. Dr. Meinig (DAR 1993, 281) und OLG Stuttgart (NJW-RR 1994, 921) beträgt der Abzug lediglich 3 %.
  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus AG Hohenstein-Ernstthal, 28.02.2000 - 2 C 1774/99
    In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, daß der Geschädigte innerhalb seiner Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB zwischen mehreren Möglichkeiten der Schadensbehebung die wirtschaftlichere wählen muß (BGH NJW 195, 2639, NJW 1996, 1958).
  • LG Gießen, 27.04.1988 - 1 S 74/88
    Auszug aus AG Hohenstein-Ernstthal, 28.02.2000 - 2 C 1774/99
    Eine andere Ansicht stellt für die Erkundigungspflicht darauf ab, daß der Geschädigte keinen Mietvertrag zu erkennbar weit überhöhten Preisen abschließen darf (LG Gießen VersR 1988, 1044 [LG Gießen 27.04.1988 - 1 S 74/88] ).
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