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AG Holzminden, 19.08.1986 - 13 OWi 3 Js 13376/86 |
Volltextveröffentlichung
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Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 52 OWiG; § 70 OWiG ; § 44 StPO ; § 4 VwZG
Verwerfungsbeschluß; Einspruchsfrist; Fristversäumnis; Wiedereinsetzungsantrag; Rücknahme Beschluß - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verwerfungsbeschluß; Einspruchsfrist; Fristversäumnis; Wiedereinsetzungsantrag; Rücknahme Beschluß
Papierfundstellen
- NStZ 1987, 31
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Karlsruhe, 28.09.1973 - III Qs 94/73
Auszug aus AG Holzminden, 19.08.1986 - 13 OWi 3 Js 13376/86
"... Der formal rechtskräftige Verwerfungsbeschluß vom 7.7.1986 war zurückzunehmen, weil [wie sich aufgrund des Vortrags des Anwaltes des Betroff. zur Begründung der beantragten Wiedereinsetzung (§ 52 OWiG ) herausgestellt hat] bei seinem Erlaß übersehen wurde, daß ein Fall der Fristversäumung nicht vorlag (vgl. dazu LG Karlsruhe, NJW 1974, 326;… Göhler, OWiG , 7. Aufl., § 70 Rdn. 5;… Rebmann/Roth/Herrmann, § 70 Rdn. 3).Mit den zutreffenden Erwägungen des LG Karlsruhe (NJW 1974, 326) ist davon auszugehen, daß die Wiedereinsetzung begrifflich stets eine Fristversäumung voraussetzt.
- BGH, 17.01.1962 - 4 StR 392/61
Auszug aus AG Holzminden, 19.08.1986 - 13 OWi 3 Js 13376/86
Zumindest in der Rechtspr. des RG war anerkannt, daß auch der Widerruf einer unanfechtbar gewordenen Entscheidung möglich ist, wenn sich im nachhinein Tatsachen ergeben, die die Entscheidung als falsch erscheinen lassen (vgl. RGSt 59, 419, BGHSt 17, 94 m. w. H. auf weitere Entscheidungen des RG).Der BGH hat in dieser Frage zwar bislang nicht abschließend entschieden (vgl. etwa BGH NJW 1951, 771) und das Interesse an der Bestandskraft unanfechtbarer Entscheidungen sehr stark betont (vgl. BGHSt 17, 94); er ist der Rechtspr. des RG im Hinblick auf bloße Prozeßentscheidungen aber auch nicht ausdrücklich entgegengetreten.
- RG, 13.11.1925 - I 512/25
Kann das Revisionsgericht einen von ihm außerhalb einer Hauptverhandlung …
Auszug aus AG Holzminden, 19.08.1986 - 13 OWi 3 Js 13376/86
Zumindest in der Rechtspr. des RG war anerkannt, daß auch der Widerruf einer unanfechtbar gewordenen Entscheidung möglich ist, wenn sich im nachhinein Tatsachen ergeben, die die Entscheidung als falsch erscheinen lassen (vgl. RGSt 59, 419, BGHSt 17, 94 m. w. H. auf weitere Entscheidungen des RG).