Rechtsprechung
AG Homburg, 07.10.2014 - 23 C 120/14 (20) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kaution ist separat anzulegen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Treuhänderische Verwaltung eines auf den Namen des Vermieters lautenden Sparbuchs stellt keine insolvenzsichere Anlage der Mietkaution dar - Mieter steht bis zum Nachweis der ordnungsgemäßen Anlage Zurückbehaltungsrecht an Mietzahlungen zu
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.12.2007 - IX ZR 132/06
Schicksal der Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters
Auszug aus AG Homburg, 07.10.2014 - 23 C 120/14
Gemäß § 551 Abs. 3 S. 3 BGB hat der Vermieter die ihm überlassene Kaution unabhängig von einer eventuell vereinbarten Anlageform, getrennt von seinem Vermögen anzulegen, hierauf hat der Mieter einen klagbaren Anspruch (BGH WuM 2008, 149).Nach Rechtsprechung des BGH, der sich das erkennende Gericht insoweit anschließt, besteht insoweit ein Anspruch des Mieters auf Nachweis einer gesetzeskonformen Anlage der Kaution, wobei ihm bis zum Nachweis ein Zurückbehaltungsrecht an der laufenden Miete zusteht (vgl. Stemel III 176, BGH WuM 2008, 149 f., BGH NJW 2009, 3505 f., NJW 2011, 59 f., NJW -, 1243 f.).
Eine solche insolvenzsichere Anlage liegt aber nicht vor bei Anlage der Kaution auf einem auf den Vermieter lautenden Sparbuch ohne Kenntlichmachung, dass es sich um ein Kautionskonto handelt (vgl. BGH WuM 2008, 149 ff.).
- BGH, 13.10.2010 - VIII ZR 98/10
Mietkautionszahlung darf von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig …
Auszug aus AG Homburg, 07.10.2014 - 23 C 120/14
Nach Rechtsprechung des BGH, der sich das erkennende Gericht insoweit anschließt, besteht insoweit ein Anspruch des Mieters auf Nachweis einer gesetzeskonformen Anlage der Kaution, wobei ihm bis zum Nachweis ein Zurückbehaltungsrecht an der laufenden Miete zusteht (vgl. Stemel III 176, BGH WuM 2008, 149 f., BGH NJW 2009, 3505 f., NJW 2011, 59 f., NJW -, 1243 f.). - BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 336/08
Zurückbehaltungsrecht des Mieters gegenüber dem Zwangsverwalter wegen einer vom …
Auszug aus AG Homburg, 07.10.2014 - 23 C 120/14
Nach Rechtsprechung des BGH, der sich das erkennende Gericht insoweit anschließt, besteht insoweit ein Anspruch des Mieters auf Nachweis einer gesetzeskonformen Anlage der Kaution, wobei ihm bis zum Nachweis ein Zurückbehaltungsrecht an der laufenden Miete zusteht (vgl. Stemel III 176, BGH WuM 2008, 149 f., BGH NJW 2009, 3505 f., NJW 2011, 59 f., NJW -, 1243 f.).