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AG Hoyerswerda, 02.08.2016 - 1 C 17/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- mietrechtsiegen.de
Räumungsklage - außerordentliche Kündigung Zahlungsverzug nach Schonfristzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.02.2016 - VIII ZR 321/14
Wohnraummiete: Rechtsmissbräuchliche Berufung auf eine wirksame ordentliche …
Auszug aus AG Hoyerswerda, 02.08.2016 - 1 C 17/16
Unter Berücksichtigung der vom Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 23. Februar 2016 (Aktenzeichen VIII ZR 321/14 - zitiert aus juris) aufgestellten Kriterien kann der Kläger im vorliegenden Falle aus der - aus Sicht des Gerichts ursprünglich durchaus auch formell wirksamen - ordentlichen Kündigung wegen der nachträglich eingetretenen Umstände mit Rücksicht auf Treu und Glauben keinen Räumungsanspruch mehr mit Erfolg herleiten ; § 242 BGB.
- VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 16.30283
Frage des auslaufenden Asylrechts nicht klärungsbedürftig
Das Bundesverwaltungsgericht habe gegen dieses Urteil die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zur Klärung der Frage des Verhältnisses der Regelung des § 26a AsylVfG 1992 zu § 27a AsyVfG 1992 zugelassen (B. v. 27.6.2016 - 1 C 17/16 - juris).