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   AG Hoyerswerda, 06.03.2008 - 1 C 506/05   

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https://dejure.org/2008,78581
AG Hoyerswerda, 06.03.2008 - 1 C 506/05 (https://dejure.org/2008,78581)
AG Hoyerswerda, Entscheidung vom 06.03.2008 - 1 C 506/05 (https://dejure.org/2008,78581)
AG Hoyerswerda, Entscheidung vom 06. März 2008 - 1 C 506/05 (https://dejure.org/2008,78581)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Haftung für Angaben in einem (Internet-)Inserat

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kaufpreisminderung wegen Nichtvorhandenseins von im Internet angepriesenen Eigenschaftsmerkmalen eines Fahrzeugs bei dem gelieferten Fahrzeug; Einbeziehung von im Internet angegebenen Eigenschaftsmerkmalen eines PKW in den Kaufvertrag trotz fehlender ausdrücklicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Koblenz, 25.01.2011 - 2 U 590/10

    Zustandekommen einer Beschaffenheitsvereinbarung aufgrund der Beschreibung des

    Eine Beschaffenheitsvereinbarung wird maßgeblich auch durch öffentliche Äußerungen des Verkäufers im Rahmen der Werbung oder seines Internetangebots (Portal Autoscout 24) hinsichtlich der Eigenschaften des Fahrzeugs bestimmt, auch wenn diese Anpreisung noch kein Angebot im rechtlichen Sinne, sondern nur eine invitatio ad offerendum darstellt (in Anknüpfung an OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2008, 1 U 238/07 - ; AG Gummersbach, Urteil vom 08.02.2008 - 2 C 239/05 - ; AG Hoyerswerda, Urteil vom 06.03.2008 - 1 C 506/05 -).

    Auch wenn die Fahrzeuganpreisung im Internet auf der Auto Scout 24-Seite noch kein Angebot im Sinne des § 145 BGB darstellt, sondern lediglich als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den potentiellen Käufer anzusehen ist (invitatio ad offerendum), sind die dort gemachten Angaben für die Auslegung der Beschaffenheitsvereinbarung maßgebend (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.08.2008, 1 U 238/07 Juris Rn. 21; AG Gummersbach, Urteil vom 08.02.2008 - 2 C 239/05 - Juris Rn. 5; AG Hoyerswerda, Urteil vom 06.03.2008 - 1 C 506/05 - Juris Rn. 21).

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