Rechtsprechung
AG Hoyerswerda, 10.07.2008 - 1 C 118/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 18.03.2009 - 1 U 232/08
Gerichtsstand: Internationale Zuständigkeit bei einer Niederlassung in …
Zur Abgeltung der Klageforderung aus dem Prozess des Amtsgerichts Ribnitz-Damgarten, Az.: 1 C 118/08, zahlt die Beklagte daher einen Betrag in Höhe von EUR 902, 89 nebst Zinsen in Höhe von 5 % Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.12.2007 an die Klägerin.Die Gerichtskosten der 1. Instanz, Prozess vor dem Amtsgericht Ribnitz-Damgarten, Az.: 1 C 118/08, werden gegeneinander aufgehoben.
3. Mit Erfüllung dieses Vergleiches sind der Prozess vor dem Amtsgericht Ribnitz-Damgarten, Az.: 1 C 118/08, und das Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Rostock, Az.: 1 U 232/08, erledigt.